Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte heute die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wonach der 51-Jährige Polizeibeamte nicht vor Gericht muss. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beamten, der auch Personalrat bei der Polizei war, fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Ermittler gingen davon aus, dass der Polizeibeamte seine Kollegen vor Wolfgang P. hätte warnen müssen. Der 51-Jährige hatte engen Kontakt zu dem "Reichsbürger" aus Georgensgmünd im Landkreis Roth und soll auch Informationen über seine Waffen gehabt haben. Wolfgang P. war Ende Oktober unter anderem wegen Mordes an einem 32-jährigen SEK-Beamten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
OLG: Informationen hätten Tod des SEK-Beamten nicht verhindert
Das Oberlandesgericht Nürnberg hält es „nicht für hinreichend wahrscheinlich“, dass die Weitergabe dieser Informationen den Tod des Polizeibeamten bei dem SEK-Einsatz in Georgensgmünd verhindert hätte. Der freigestellte Personalrat ist weiterhin vom Dienst suspendiert, so eine Polizeisprecherin. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks soll er sehr enge Kontakte zum Spezialeinsatzkommando der Polizei (SEK) gehabt haben. Auf seinem Schreibtisch fand man bei einer Durchsuchung Aktenordner mit Inhalten zur Reichsbürger-Szene. Auch soll er entsprechende Kontakte gepflegt haben.
Disziplinarverfahren läuft weiter
Der 51-Jährige ist seit November 2016 vom Dienst suspendiert. Gegen ihn wird im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ermittelt. Ob der Beamte irgendwann wieder als Polizeibeamter arbeiten darf, muss jetzt die Disziplinarbehörde entscheiden. Derzeit erhält er weiterhin seine Bezüge als Polizeibeamter, die allerdings wegen des Verfahrens leicht gekürzt wurden. Nach den tödlichen Schüssen in Georgensgmünd durch "Reichsbürger" Wolfgang P. hatte die Polizei zwei Beamte vom Dienst suspendiert, da sie Kontakte zu dem Täter gehabt haben sollen. Gegen den zweiten Beamten laufen die Ermittlungen noch.