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Polizeiaufgabengesetz weiter in der Kritik

Das neue Polizeiaufgabengesetz erhitzt weiter die Gemüter. Nach der Anhörung von Experten im Innenausschuss des Bayerischen Landtags nehmen die Vorbehalte gegen die Novellierung des umstrittenen Gesetzes nicht ab. Von Alexander Brutscher

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

"Die CSU befindet sich im Überwachungsrausch." Das sagt Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag. Gegen die erste Novellierung des Gesetzes hatten die Grünen bereits vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof geklagt. Nun steht die zweite Novellierung des Gesetzes an. Sollte die CSU den Entwurf nicht massiv verändern, werden die Grünen laut Schulze wieder klagen. Schließlich gefährde die Ausdehnung der Polizeibefugnisse die verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.

"Die Polizei hat dadurch immer mehr Rechte ähnlich wie der Verfassungsschutz und das ist etwas, das verfassungswidrig ist, weil wir in Bayern das sogenannte Trennungsgebot haben: Polizei und Geheimdienste haben unterschiedliche Aufgaben und das ist auch gut so und die CSU will diese beiden Akteure immer enger miteinander verschmelzen." Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Begriff der "drohenden Gefahr" sorgt für Empörung

Schulze stört sich vor allem am Begriff der "drohenden Gefahr" - der kam schon in der ersten Novellierung des Gesetzes vor. Für eine "drohende Gefahr" muss keine konkrete Straftat begangen werden. Es reicht aus, wenn die Wahrscheinlichkeit begründet ist, dass in überschaubarer Zukunft eine Straftat begangen wird.

"Die CSU will die Eingriffsbefugnis so ins Gefahrenvorfeld vorlegen, dass man schon bei einer sogenannten drohenden Gefahr Computer durchsuchen darf, Telefone abhören und damit in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers eingreifen kann im schlimmsten Fall, und das geht einfach nicht." Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag 

Kritik auch vom bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz

Ähnlich sieht das Thomas Petri, der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz. Er befürchtet, dass in einer Vielzahl von Fällen die Polizei unverhältnismäßig in die Grundrechte unbescholtener Bürger eingreifen könnte.

Beim Einsatz von Bodycams in Wohnungen etwa könnten Polizisten das persönliche Wohnumfeld von Menschen beobachten – die Daten dürften allerdings nicht zur Überwachung genutzt werden. Die Abgrenzung, was die Polizei in diesem Fall darf und was nicht, sei laut Petri bisher aber nicht ganz klar. Besonders kritisch sieht er die intelligente Videoüberwachung mit Gesichtserkennung.

"Wenn das Schule macht, werden wir über kurz oder lang in ganz Deutschland keinen freien Raum mehr haben, wo wir uns unbeobachtet bewegen können und das gilt nicht nur für gefährliche Personen, sondern für jedermann. Das würde dann auf eine Vollüberwachung hinauslaufen." Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragte für Datenschutz

Die Liste ist lang: Cloud-Durchsuchungen, DNA-Analysen, …

Auch eine Durchsuchung von Daten in der Cloud hält er für einen sehr schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte unbescholtener Bürger. Schließlich könnten diese Datenträger, die online zugänglich sind, ungeheure Mengen an persönlichen Informationen enthalten. Zudem könnte mit der Novellierung des Gesetzes die Polizei DNA-Analysen ausweiten. Das Ziel: Anhand von DNA-Spuren Informationen etwa über Alter, Augenfarbe, Haarfarbe und Hautfarbe bestimmen und so gezielter fahnden.

"Dafür soll die Polizei in die Lage versetzt werden, in die Gene hineinzuschauen. Das ist bisher ein Tabu, das darf sie bisher nicht, weil ihr eigentlich von Verfassung wegen der Blick in die Gene versagt ist." Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragte für Datenschutz

Herrmann verteidigt das Gesetz

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verweist dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – dort seien ebenfalls stärkere DNA-Analysen für die Bundesebene verankert. Deshalb sei man auf einem ganz normalen Weg, wenn man so etwas auch im bayerischen Polizeiaufgabengesetz verankern wolle.

"Wir sind verantwortlich für die Sicherheit der Menschen in unserem Land und deshalb muss es, wenn es konkrete Gefahren gibt, der Polizei auch möglich sein, konkret zu ermitteln." Bayerns Innenminister Joachim Herrmann

Schließlich sei sein Plan, die Handlungsmöglichkeiten der Polizei zu stärken, um so die Bekämpfung von Terrorismus zu verbessern.

Wenn es nach dem Innenministerium geht, soll das Gesetz schon in etwa zwei Monaten, am 25. Mai, in Kraft treten.