Flüge und Urlaubsbuchungen sind während der Schulferien oft teurer. Wer dagegen am ersten Schultag zurückfliegt, hat einen Tag länger frei und erwischt vielleicht auch noch einen günstigen Rückflug. Für zehn Eltern ging diese Rechnung allerdings nicht auf, denn sie hatten schulpflichtige Kinder dabei, als sie am Montag auf dem Flughafen Memmingen landeten.
Polizei kontrolliert die Schulpflicht am Flughafen
Schule schwänzen für den Urlaub ist in Deutschland gesetzlich verboten - und wird immer häufiger von der Polizei kontrolliert. Am Montag griffen die Polizeikräfte nach eigenen Angaben am Memminger Flughafen Familien mit insgesamt 14 Kindern auf, die keine Schulbefreiung für den ersten Tag nach den Faschingsferien hatten.
Die Eltern der Schulschwänzer erwartet nun eine Geldstrafe und eine Anzeige nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, teilte die Polizei mit.
Schulpflicht in Bayern: So ist die Rechtslage
Laut bayerischem Innenministerium gibt es keine gezielten Kontrollen nach Schulschwänzern zur Ferienzeit. Vielmehr würden die Beamtinnen und Beamten bei Routinekontrollen auf Familien mit schulpflichtigen Kindern achten. Das Kultusministerium sieht in den Urlaubs-Schulschwänzern zudem Einzelfälle.
In Bayern gilt eine Schulpflicht aus neun Jahren Vollzeitschulpflicht plus drei Jahren Berufsschulpflicht. Das heißt, dass Kinder ab dem Alter von sechs Jahren und Jugendliche verpflichtet sind, am Unterricht teilzunehmen. Erziehungsberechtigte müssen dementsprechend dafür sorgen, dass schulpflichtige Kinder diesen Unterricht auch besuchen.
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