Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten vorher lediglich eine Geldstrafe gefordert. Der 32-Jährige nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an, es ist damit rechtskräftig.
"Die Opfer waren für den Angeklagten lediglich eine Wichsvorlage – das ist eine Beleidigung, das steht außer Frage." Vorsitzender Richter in seiner Urteilsbegründung
Opfer durch die Taten geprägt
Der 32-jährige Osteuropäer gab an, zum Zeitpunkt der Taten unter Depressionen gelitten zu haben. Die Opfer schilderten vor Gericht, dass sie beim Joggen waren, als der Mann mit einem Fahrrad an sie heranfuhr und sie kräftig auf den Po schlug. Für derartige Themen bestehe nicht zuletzt nach den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln eine erhöhte Sensibilität, so der Richter weiter. Zwar habe sich der Angeklagte bei allen Opfern entschuldigt, trotzdem seien die Opfer durch die Taten geprägt:
"Viele wollen am Tatort nicht mehr joggen, viele denken noch heute an die Tat." Vorsitzender Richter in seiner Urteilsbegründung
Zeuge führt zum Grapscher
Nachdem es vermehrt Anzeigen gab, hatte die Polizei sogar zivile Kräfte auf Fahrrädern und zu Fuß eingesetzt, die teilweise Tag und Nacht nach dem Mann Ausschau hielten. Ein Zeuge sah schließlich im September vergangenen Jahres, wie ein junger Mann eine Joggerin anfasste und alarmierte die Polizei. Diese konnte den gesuchten 32-Jährigen festnehmen. DNA-Spuren auf der Kleidung der Opfer überführten den Mann letzten Endes.
Mehr als 40 Taten?
Der 32-Jährige hatte die Taten vor Gericht gestanden. Nach Angaben der Polizei soll es zu mehr als 40 Übergrifften gekommen sein – die Ermittler können allerdings nicht nachweisen, ob es sich um den gleichen Täter gehandelt habe. Bei seiner Verhaftung hatte der 32-Jährige 1,6 Promille Alkohol im Blut. Er selbst gab an, vor den Taten immer Alkohol getrunken zu haben.