Ab Februar 2019 sollen Polizisten bayernweit mit sog. Bodycams ausgestattet werden. Das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags bekannt gegeben. Demnach soll künftig jede Polizeiinspektion im Freistaat vier Kameras erhalten, die sie dann zum Beispiel für die besonders kritischen nächtlichen Einsätze verwenden kann. Eine flächendeckende, Aufzeichnung sämtlicher Einsätze sei freilich nicht geplant, so Herrmann.
Pilotprojekte: positive Bilanz
Zuvor hatten Polizisten in Augsburg, München und Rosenheim die Körperkameras getestet. Der Pilotversuch habe sich bewährt, so Herrmann.
"Die einjährige Erprobung hat gezeigt, dass die Bodycam die Chancen für eine eskalationsfreie Einsatzbewältigung deutlich erhöht und damit einen Schutz unserer Polizisten vor gewalttätigen Übergriffen leisten kann."
Joachim Herrmann, Bayerischer Innenminister
Bei knapp 25 Prozent aller Einsatzfälle sei dies der Fall gewesen. Außerdem sind laut Herrmann fast 300 Videos als Beweismittel in Ermittlungsverfahren genutzt worden. Richter und Staatsanwälte sehen das positiv.
Tenor in Opposition ebenfalls positiv
Ob die sogenannten Bodycams am Ende wirklich kommen, ist eine Entscheidung des Landtags. Der Einsatz soll in der Novelle des Polizeiaufgabengesetzes verankert werden. Große Widerstände scheint es da auch aus der Opposition nicht zugeben. Auch sie hält den Einsatz von Körperkameras grundsätzlich für sinnvoll. Nur bei einer Frage scheint es noch größeren diskussionsbedarf zu geben: Laut Innenminister Herrmann wäre es wichtig, dass die Kameras generell Vorabaufnahmen von mehreren Sekunden machen. Das sehen Datenschützer kritisch. Die Innenexpertin der Grünen, Katharina Schulze, warnt: Der Einsatz von Bodycams, muss rechtstaatlich sauber sein: Der Datenschutz müsse gewährt werden und die Einsatzbefugnisse müssten klar sein. Das sei im Ausschuss im Rahmen der Novelle des Polizeiaufgabengesetzes noch zu diskutieren. Derzeit erarbeitet zudem eine Projektgruppe bei der Polizei ein Konzept für die Einführung aus. Das soll auch mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt werden.
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