Der Prozess um die fristlose Kündigung eines Betriebsrats des Nürnberger Pflegeheims St. Elisabeth ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Vorsitzende Richterin hat den Streitparteien bis Anfang Oktober Zeit gegeben, sich gütlich zu einigen. Bis dahin hat das Pflegeheim als Antragsteller auch Zeit, Beweise für ihre Behauptungen vorzulegen, der prozessbeteiligte Pfleger habe seine Pflichten verletzt.
Gewerkschaften und Pflegekräfte demonstrierten
Im Vorfeld der Verhandlung hatten die Gewerkschaft Verdi sowie mehrere Pflegekräfte vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg für den Pfleger demonstriert. Als Betriebsratsvorsitzende einer anderen Einrichtung und in der Arbeitsgruppe Altenpflege bei Verdi Mittelfranken erhob Tatjana Sambale schwere Vorwürfe gegen die Leitung des Pflegeheims St. Elisabeth.
Seit der Übernahme der Einrichtung durch die Alwo Altenwohn- und Krankenpflege-Betriebs-GmbH im Jahr 2012 sei die Belegschaft von einstmals mehr als 250 Mitarbeitenden auf inzwischen unter 100 verringert worden. Allein in diesem Jahr hätten wegen Überlastung insgesamt 30 Mitarbeiter aufgegeben, darunter auch Pflegefachkräfte, die bereits seit Jahrzehnten in dem Heim tätig waren, sagte Sambale dem Bayerischen Rundfunk.
Schwere Vorwürfe gegen Heimträger
In St. Elisabeth würden Dienstpläne mit Unterbesetzung geplant, sagte die Altenpflegerin. Zudem gebe es kein Ausfallmanagement, falls ein Beschäftigter krank werde. Auch werde der Betriebsrat in der Einrichtung massiv in seiner Arbeit behindert. Den Mitarbeitern sei unter anderem untersagt worden, mit Kollegen und Kolleginnen über die Arbeitsbedingungen zu sprechen. Nach der Kündigung des Betriebsrats im Mai habe die Heimleitung zudem das Schloss des Betriebsratsbüros ausgetauscht, so dass die Mitarbeiter nicht mehr an ihre Unterlagen kommen.
Auf eine Anfrage des Bayerischen Rundfunks für eine schriftliche Stellungnahme hat die Alwo Altenwohn- und Krankenpflege-Betriebs-GmbH bislang nicht geantwortet.
Betriebsrat stimmte Kündigung nicht zu
Die Pflegeheimleitung hatte der Pflegefachkraft im Mai fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Der Mann habe einzelne Bewohner des Pflegeheims überhaupt nicht versorgt oder nicht hinreichend versorgt. Zudem habe er seine Tätigkeiten fehlerhaft oder unwahr dokumentiert. Da der Mann aber gleichzeitig im Betriebsrat tätig ist, hätte das Gremium der Kündigung zustimmen müssen.
Der Betriebsrat verweigerte diese Zustimmung allerdings, weswegen die Pflegeheimleitung vor das Arbeitsgericht zog, um eine entsprechende Zustimmung zu erwirken. Sollten sich die Parteien nun nicht gütlich einigen, wird das Arbeitsgericht am 5. Oktober 2023 ein Urteil verkünden. Sollte die Pflegeheimleitung bis dahin weitere Beweise vorlegen, wird es einen neuen Prozesstermin geben.
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