Urteil in Prozess um Totschlag an Ehefrau: Der Angeklagte und sein Anwalt Olaf Groborz am 19.12.2022 im Gerichtssaal.
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Urteil in Prozess um Totschlag an Ehefrau: Der Angeklagte und sein Anwalt am 19.12.2022 im Landgericht München.

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Pflegebedürftige Frau erwürgt: Acht Jahre Haft für den Ehemann

Geständnis und Reue: Ein 85 Jahre alter Mann hat zuerst auf seine pflegebedürftige Ehefrau eingeschlagen und sie dann erwürgt, seine Tat bereut er. Ein Gericht in München hat ihn dafür zu acht Jahren Haft verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Weil er seine pflegebedürftige Ehefrau erwürgt haben soll, ist ein 85-Jähriger am Montag zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II sah es als erwiesen an, dass der Mann nach 65 gemeinsamen Ehejahren im Juni in Weilheim in Oberbayern zuerst mit einem Holzstock auf seine Frau eingeschlagen und sie dann erwürgt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.

Richter: Geständnis von Reue getragen

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Totschlags gefordert, der Verteidiger zweieinhalb Jahre Haft. Für den Angeklagten sprach nach Ansicht des Gerichts unter anderem ein Geständnis - und die gezeigte Reue. "Das ist ein Geständnis, an dem es gar nichts zu kritteln gibt", sagte der vorsitzende Richter. Das Geständnis sei "glaubhaft von Schuldeinsicht und Reue getragen". Es sei selten, dass ein Täter wie in diesem Fall unmittelbar nach Begehung der Tat selbst den Notruf wählt und die Tat gesteht. Der Mann sei "geständig" und "kooperativ" gewesen.

Nach Hirnblutung der Ehefrau im Haushalt überfordert

Wegen einer Hirnblutung habe die Frau des Angeklagten, die zuvor im Leben der Eheleute für den Haushalt zuständig war, vieles nicht mehr gekonnt, hieß es in der Anklage. Unter anderem weil es den Mann zunehmend überforderte, mehr Aufgaben im Haushalt übernehmen zu müssen, habe er sich am 10. Juni entschlossen, seine Frau zu töten.

Angeklagter: Ich schäme mich für meine Tat

"Ich schäme mich für das, was ich getan habe", sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. Ihn habe an dem Tag eine von ihm "nicht definierbare Kraft" getrieben. "Jeder Mensch erbittet sich ein langes und gesundes Leben. Das hätte ich auch meiner Frau gewünscht", sagte er außerdem.

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