Die Richter am Verwaltungsgericht Augsburg waren sich einig: Der Wählerwille auf dem umstrittenen Stimmzettel sei klar erkennbar. Die Stimmen waren zunächst vom Wahlausschuss in Pfaffenhofen an der Roth für ungültig erklärt worden: Dadurch hatte die Fraktion der Freien Wähler einen Sitz im Gemeinderat verloren. Deshalb waren sie mit ihrem Ortsvorsitzenden vor Gericht gezogen.
Wahlzettel richtig ausfüllen: Frage des Wählerwillens
Der Wahlausschuss hatte den Stimmzettel für ungültig erklärt, weil er nicht standardmäßig ausgefüllt war. Grundsätzlich darf ein Stimmzettel auf verschiedene Arten ausgefüllt werden, von Kreuzen über Striche bis hin zum Durchstreichen oder sogar Namen dazuschreiben. Nicht für alle Varianten gibt es eindeutige Regeln und im Zweifel entscheiden Wahlleiter und Wahlausschuss je nach Ermessen. Auch das sei ein Grund, warum die Freien Wähler aus Pfaffenhofen geklagt hatten.
Freie Wähler erhalten nachträglich einen Sitz mehr
Ihre Fraktion profitiert jetzt politisch von der Gerichtsentscheidung: Tatsächlich verändert sich durch den einzelnen Stimmzettel die Sitzverteilung im Gemeinderat. Die Freien Wähler erhalten dort jetzt einen Sitz mehr, die CSU verliert einen Sitz.
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