Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Weinkellerei Kunzmann verklagt, weil diese den Ettal-Glühwein verkaufte, obwohl sie das Getränk in Dasing im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg herstellt und abfüllt.
Das Kloster Ettal im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat nur die Markenrechte an "Kloster Ettal" eingeräumt. Sonst hat das Kloster nichts mit dem Getränk zu tun.
Der Verein "Zentrale für unlauteren Wettbewerb" meinte aber, dass eben dieser Eindruck beim Konsumenten entstehe. Somit sei der Vertrieb unter dem Namen "Original Ettaler Kloster Glühwein" eine Irreführung der Verbraucher.