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Der Angeklagte Philipp K. , soll dem Amokläufer vom OEZ eine Waffe besorgt haben

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OEZ-Waffenhändler gewaltbereit und ausländerfeindlich

OEZ-Waffenhändler gewaltbereit und ausländerfeindlich

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Waffenhändler vom OEZ-Amoklauf hat sein Cousin ausgesagt. Danach war der Mann durchaus gewaltbereit. Zuvor hatte das Gericht Befangenheitsanträge der Nebenkläger abgelehnt. Von Moritz Steinbacher und Julia Binder

Über dieses Thema berichtet: Bayern.

Der Cousin des Angeklagten bestätigte die Aussagen von Ermittlern und dem besten Freund des mutmaßlichen Waffenhändlers: Der 32-Jährige aus Marburg war wohl doch nicht so naiv und besonnen, wie seine Verteidiger ihn im Geständnis zu Prozessauftakt beschrieben hatten.

Andere Menschen töten

Sein Cousin berichtete, dass der Angeklagte immer wieder gesagt habe, er wolle andere Menschen töten, vor allem Minderheiten wie Flüchtlinge, Schwarze und Türken. Er habe ein "bescheuertes Hobby" gehabt, komische Videos im Internet angeschaut, bei denen Menschen z.B. der Kopf abgehackt wurde. Außerdem hat der mutmaßliche Waffenhändler laut dem Zeugen gesagt, er selbst wolle gern im Kugelhagel der Polizei sterben. Solche Sachen habe er "am laufenden Band" gesagt, das sei aber alles nur im Spaß gewesen.

Keine Reue gezeigt

Ein ehemaliger Arbeitskollege des Angeklagten berichtete im Zeugenstand, er habe sich kurz nach dem Attentat am OEZ in München mit dem mutmaßlichen Waffenhändler getroffen. Der sei "sehr aufgewühlt und nervös“ gewesen, habe aber das Mindestmaß an Reue, "was man eigentlich haben sollte", nach Meinung des Zeugen nicht gezeigt. Er hatte den Eindruck, der Angeklagte habe nach dem Anschlag in München Angst um sich und seine eigene Zukunft gehabt.

Befangenheitsanträge abgelehnt

Am Vormittag hatten die Richter am Landgericht München I die Befangenheitsanträge gegen das Gericht als haltlos abgelehnt. Mit einer Einschränkung: Der vorsitzende Richter, Frank Zimmer, soll sich im Vorfeld des Prozesses pietätlos und zynisch geäußert haben. So soll Zimmer auf die Sorgen der Opfer um ihre Sicherheit während des Prozesses mit der Frage reagiert haben, ob diese Angst hätten, dass der OEZ-Attentäter von den Toten auferstehen könnte. Diese Formulierung sahen die Richter am Landgericht München I als ausgesprochen missglückt an.

Familien der Opfer halten Richter für befangen

Drei Nebenkläger hatten am ersten Prozesstag die Anträge auf Ablehnung der Richter gestellt. Die Nebenkläger sind die Familien der Opfer des OEZ-Amoklaufs.