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Prozess gegen Amok-Waffenhändler in München

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OEZ-Amoklauf: Waffenverkäufer voll schuldfähig

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Waffenverkäufer für das OEZ-Attentat hat heute der psychiatrische Gutachter vor Gericht ausgesagt. Er bezeichnete den Angeklagten Philipp K. als "Waffennarr" und als voll schuldfähig. Von Michael Bartmann

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Philipp K. habe sich schon als Kind für Waffen interessiert, so Gutachter Norbert Nedopil. Waffen hätten ihn fasziniert und "angeturnt". Motiv für die Waffengeschäfte sei gewesen, Geld für den Kauf weiterer Waffen zu bekommen. Hinweise für eine Persönlichkeitsstörung bestehen aus Sicht des Gutachters nicht, Philipp K. sei voll schuldfähig. K. habe auch schon als Kind angefangen, rechtsextreme Symbole zu zeichnen und rechte Parolen zu rufen, hauptsächlich um sein Umfeld "zu provozieren". Kurzzeitig habe er sich im Alter von 19 Jahren der rechten Szene zugewandt, diese habe ihn aber bald gelangweilt. Heute sehe er sich als unpolitisch. Den späteren Amokläufer David S. habe er als "normalen Kunden" gesehen. Nedopil bezeichnete Philipp K. als "emotional distanziert und kühl". 

Das Landgericht München hatte am Freitag zusätzlich zu den Verhandlungsterminen am 18. und 19. September fünf weitere Termine angesetzt. Diese sind: 22., 27., und 28. September sowie der 6. und 13. Oktober.

Neue Zeugen und Beweismittel

Wie Rechtsanwalt Yavuz Narin, der mehrere Nebenkläger vertritt, dem BR bestätigte, sollen neue Zeugen vernommen und weitere Beweismittel vorgelegt werden. Es hätten sich zahlreiche neue Sachverhalte ergeben, die weiterer Aufklärung bedürfen, so Narin. "Das Gericht zeigt mittlerweile einen sehr großen Willen, die Sache aufzuklären."

Mithäftling: K. hatte komisches Gefühl

Narin und weitere Nebenkläger hatten im Laufe des Prozesses immer wieder versucht, eine Ausweitung der Anklage von "Beihilfe zur fahrlässigen Tötung" auf "Beihilfe zum Mord" zu erreichen. Es geht um die Frage, ob Philipp K. in die eingeweiht war oder zumindest Befürchtungen in diese Richtung hatte und die Waffe trotzdem an David S. verkaufte.

Letzteres legt die gestrige Aussage eines Mithäftlings von nahe, wonach der Angeklagte wohl auf jeden Fall Befürchtungen hatte, David S. würde mit der von ihm gekauften Waffe "Scheiß bauen".