Für die Testkäufe wählte das Jugendamt ein minderjähriges Mädchen aus. Sie sollte unter Aufsicht von Polizei und Jugendamt versuchen, hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Beamte haben sie dabei in Zivil begleitet und beobachtet. In zwei von fünf Supermärkten war die Jugendliche erfolgreich. Sie bekam ohne Kontrolle oder Fragen nach ihrem Alter Branntwein ausgehändigt. Die Verkäufer müssen jeweils mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
Ausweiskontrolle ist verpflichtend
Die Polizei bittet aus diesem Anlass die Inhaber von Verbrauchermärkten, ihr Personal auf die Jugendschutz-Bestimmungen hinzuweisen und für deren Einhaltung zu sensibilisieren. Das Kassenpersonal ist verpflichtet, sich den Personalausweis des Käufers zeigen zu lassen, wenn Zweifel am Alter eines Kunden bestehen, der Tabakwaren oder Alkohol erwerben will.