Justizminister Winfried Bausback sieht in der Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts auch ein starkes Zeichen, dass Bayern Wert auf seine Eigenstaatlichkeit legt. Das Oberste Gericht, das 2006 von Edmund Stoiber aus Spargründen abgeschafft worden war, soll aber jetzt nicht in den alten Strukturen rekonstruiert werden, sondern zeitgemäß und mit Personalkosten von einer Million Euro auch vergleichsweise schlank ausgerichtet sein.
In einer Pressekonferenz sagte der Minister: "Wir werden das Oberste in neuer, moderner Form errichten und es wird klar ein Stück mehr an Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit in wichtigen Rechtsfragen geben. Zum Beispiel in den Revisionsfragen, die bisher an drei Oberlandesgerichten entschieden wurden, in Strafsachen und auch in Revisionen über bayerische zivilrechtliche Regelungen. Beispielsweise im Nachbarschaftsrecht, wo bisher der BGH zuständig ist."
Älteste Gerichtstradition in Deutschland
Bausback verwies auch auf die lange Tradition des Obersten Landesgerichts, das auf eine 400jährige Rechtspflege zurückblickt und weit über den Freistaat hinaus unter Juristen höchstes Ansehen genossen hatte. So hatten sich die ehemaligen CSU Justizminister Alfred Sauter und Manfred Weiß, aber auch der frühere Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel gegen eine Abschaffung ausgesprochen. Jetzt sagte der amtierende Justizminister: "Das neue Bayerische knüpft an, an eine stolze Tradition. Es ist eine der ältesten Gerichtstraditionen, die man in Deutschland hat und es ist sicherlich auch ein Ausdruck bayerischer Eigenstaatlichkeit, wenn wir ein Bayerisches Oberstes Landesgericht haben."
Gründung noch in diesem Jahr
Justizminister Bausback rechnet damit, dass das Gesetz zur Wiedererrichtung des Gerichts noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen wird. Der Minister sagte: "Ich hoffe, dass wir noch in diesem Jahr das Bayerische Oberste errichten." Hauptsitz soll München sein. An den Oberlandesgerichtsstandorten Nürnberg und Bamberg sollen aber sogenannte Außensenate errichtet werden, die auch die Infrastruktur der bestehenden Gerichte nutzen werden. Einen eigenen Generalstaatsanwalt wie bis 2006 wird es aber am neuen Bayerischen Obersten Landesgericht nicht geben.
Zustimmung vom Bayerischen Richterverein
Aus den Reihen der Richter wurde die geplante Wiedergründung begrüßt. So erklärte die Vorsitzende des Richtervereins, Andrea Tiez: "In Zeiten von Gerichtsschließungen in anderen Bundesländern zeigen die Pläne der bayerischen Staatsregierung den politischen Willen zur Stärkung des Rechtsstaats im Interesse der Bürgerinnen und Bürger."