Der jahrelange juristische Streit um die Enteignung einer Neonazi-Immobilie in Oberprex im Landkreis Hof geht in die nächste Runde. Am 17. Mai findet eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig statt. Dies teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage von BR24 mit. Das Haus in dem kleinen oberfränkischen Dorf Oberprex nahe der bayerisch-sächsisch-tschechischen Grenze bei Regnitzlosau war mehrere Jahre von der rechtsextremistischen Vereinigung "Freies Netz Süd" genutzt worden.
Beschlagnahmt: Oberprexer Immobilie ein Neonazi-Treffpunkt
2014 hatte der Freistaat Bayern die rechtsextreme Gruppierung verboten und in diesem Zusammenhang auch das Haus beschlagnahmt. Es gehörte der Mutter von Tony Gentsch, der eine führende Position im rechtsextremen "Freien Netz Süd" eingenommen hatte. Die Eigentümerin klagte gegen die Beschlagnahmung. Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth diese Klage abgewiesen, doch im Sommer 2020 bekam die Eigentümerin dann vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München Recht. Nach Ansicht der obersten bayerischen Verwaltungsrichter könne der Eigentümerin nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie wusste, dass ihr Haus jahrelang von der rechtsextremistischen Bewegung genutzt wurde.
Freistaat akzeptierte VGH-Urteil nicht
Doch dieses Urteil akzeptierte der Freistaat nicht, deshalb beschäftigt sich nun Mitte Mai das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall Oberprex. Auch in der Region Hof hatte das Urteil der bayerischen Verwaltungsrichter im Sommer 2020 Überraschung ausgelöst – denn unter anderem hatte das Landratsamt Hof die Eigentümerin des Grundstücks mehrfach informiert, dass ihr Sohn Tony Gentsch in führender Position des rechtsextremen "Freien Netz Süd" das Haus in Oberprex für verfassungswidrige Aktivitäten nutzte. Darüber war auch jahrelang bundesweit ausführlich in den Medien berichtet worden.
Fall Oberprex bisher einmalig in Deutschland
Der Fall Oberprex ist bislang bundesweit das erste Verfahren, bei dem es um die Enteignung einer Immobilie geht, die nicht direkt einer rechtsextremistischen Gruppierung gehört, sondern von den Eigentümern einer solchen verfassungsfeindlichen Gruppierung überlassen wurde.
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