Archivbild: Die Immobilie in Oberprex, mit der sich immer wieder Gerichte beschäftigen müssen.r Neonazis weit über die Region hinaus.
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Der Fall Oberprex, bei dem es um eine Immobilien-Enteignung geht, ist einzigartig in Deutschland (Archivbild).

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Oberprex: Enteignung von Neonazi-Immobilie wieder vor Gericht

Die Eigentümerin eines Neonazi-Treffpunkts in Oberprex war vom Freistaat enteignet worden. Zu Unrecht, entschieden Richter im Sommer 2020. Dagegen legte der Freistaat Beschwerde ein. Jetzt geht das Ganze vor das Bundesverwaltungsgericht.

Der jahrelange juristische Streit um die Enteignung einer Neonazi-Immobilie in Oberprex im Landkreis Hof geht in die nächste Runde. Am 17. Mai findet eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig statt. Dies teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage von BR24 mit. Das Haus in dem kleinen oberfränkischen Dorf Oberprex nahe der bayerisch-sächsisch-tschechischen Grenze bei Regnitzlosau war mehrere Jahre von der rechtsextremistischen Vereinigung "Freies Netz Süd" genutzt worden.

Beschlagnahmt: Oberprexer Immobilie ein Neonazi-Treffpunkt

2014 hatte der Freistaat Bayern die rechtsextreme Gruppierung verboten und in diesem Zusammenhang auch das Haus beschlagnahmt. Es gehörte der Mutter von Tony Gentsch, der eine führende Position im rechtsextremen "Freien Netz Süd" eingenommen hatte. Die Eigentümerin klagte gegen die Beschlagnahmung. Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth diese Klage abgewiesen, doch im Sommer 2020 bekam die Eigentümerin dann vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München Recht. Nach Ansicht der obersten bayerischen Verwaltungsrichter könne der Eigentümerin nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie wusste, dass ihr Haus jahrelang von der rechtsextremistischen Bewegung genutzt wurde.

Freistaat akzeptierte VGH-Urteil nicht

Doch dieses Urteil akzeptierte der Freistaat nicht, deshalb beschäftigt sich nun Mitte Mai das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall Oberprex. Auch in der Region Hof hatte das Urteil der bayerischen Verwaltungsrichter im Sommer 2020 Überraschung ausgelöst – denn unter anderem hatte das Landratsamt Hof die Eigentümerin des Grundstücks mehrfach informiert, dass ihr Sohn Tony Gentsch in führender Position des rechtsextremen "Freien Netz Süd" das Haus in Oberprex für verfassungswidrige Aktivitäten nutzte. Darüber war auch jahrelang bundesweit ausführlich in den Medien berichtet worden.

Fall Oberprex bisher einmalig in Deutschland

Der Fall Oberprex ist bislang bundesweit das erste Verfahren, bei dem es um die Enteignung einer Immobilie geht, die nicht direkt einer rechtsextremistischen Gruppierung gehört, sondern von den Eigentümern einer solchen verfassungsfeindlichen Gruppierung überlassen wurde.

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