In den Landkreisen Cham und Tirschenreuth sowie in der Stadt Weiden hat der Sieben-Tage-Inzidenzwert die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschritten. Damit dürfen die dortigen Bewohner ihren Wohnort nicht über einen Radius von 15 Kilometern hinaus verlassen, es sei denn, sie können einen triftigen Grund dafür vorweisen. Touristische Ausflüge gehören explizit nicht dazu.
Landkreis Cham mit höchstem Inzidenzwert in der Oberpfalz
Für den Landkreis Cham gibt das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell einen Inzidenzwert von 233,6 an. Im Landkreis Tirschenreuth liegt er bei 229,0, in der Stadt Weiden bei 217,6. Alle anderen kreisfreien Städte und Landkreise in der Oberpfalz liegen teils deutlich unter der 200er-Marke. Die Städte Regensburg und Amberg sowie die Landkreise Amberg-Sulzbach und Schwandorf sogar unter der 100er-Marke.
Keine Abschottungsmaßnahmen geplant
In den "Hotspots" der Nordoberpfalz sind aktuelle aber keine Maßnahmen gegen Tagestouristen wie in Niederbayern geplant. Es gebe derzeit noch keine Pläne, Tagesausflüge von außerhalb zu untersagen, hieß es beim Landkreis Tirschenreuth und bei den Stadt Weiden auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks. Für die Stadt Weiden wird für den Nachmittag eine neue Bekanntmachung zu den aktuellen Corona-Regeln erwartet. Auch im Landratsamt von Tirschenreuth soll am Nachmittag über Corona-Maßnahmen beraten werden. Der Landkreis Cham kündigte für 14 Uhr eine Pressekonferenz an.
Bayernweite Übersicht beim Innenministerium
Ob der Inzidenzwert überschritten wurde, geben jeweils die Landratsämter und Stadtverwaltungen bekannt. Eine bayernweite Übersicht ist im Laufe des Montags auch auf der Homepage des Innenministeriums zu finden. Es informiert täglich darüber, für welche Kommunen die "15-Kilometer-Regel" gilt.
Die Einschränkungen können erst wieder aufgehoben werden, sofern der Inzidenzwert von 200 an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Die neue Verordnung erlaubt es den zuständigen Behörden auch, touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt hinein zu verbieten.
Private Treffen weiter beschränkt
Unabhängig vom Inzidenzwert sind ab Montag private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ausgenommen sind Kinder bis drei Jahre.
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