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Korruptionsskandal in Regensburg

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OB Wolbergs wegen Vorteilsannahme angeklagt

OB Wolbergs wegen Vorteilsannahme angeklagt

Der unter Korruptionsverdacht stehende Regensburger OB Wolbergs (46) muss sich vor Gericht verantworten. Laut Mitteilung des Landgerichts Regensburg wird Wolbergs wegen Vorteilsannahme und Verstoß gegen das Parteiengesetz angeklagt.

Das Landgericht Regensburg wertet allerdings einzelne Anklagepunkte anders als die Ermittler, wie die Justizbehörde heute mitteilte. Demnach wird Wolbergs wegen Vorteilsannahme und Verstoß gegen das Parteiengesetz angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte Wolbergs ursprünglich auch Bestechlichkeit vorgeworfen. Der bereits außer Vollzug gesetzte Haftbefehl gegen Wolbergs und die anderen Beschuldigten wird aufgehoben.

Anklage wegen Bestechlichkeit nicht haltbar

Die Anklagevorwürfe der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen seien derzeit nicht haltbar. Teilte das Gericht weiter mit. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit seien deshalb auch die bereits außer Vollzug gesetzten Haftbefehle aufgehoben worden.