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Vorsitzende der Grünen im Landtag Katharina Schulze

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O-Ton B5: Schulze hält neues Polizeigesetz für verfassungswidrig

Die Grünen im Landtag wollen auch gegen die zweite Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes klagen. Fraktionschefin Schulze sieht die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Gefahr. Die CSU befinde sich im Überwachungsrausch, so Schulze.

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Auch Sicht der Grünen-Politikerin bekommt die Polizei durch das Gesetz ähnliche Rechte wie der Verfassungsschutz. Das sei verfassungswidrig, sagt Schulze. "Wir haben in Bayern das sogenannte Trennungsgebot: Polizei und Geheimdienste haben unterschiedliche Aufgaben und das ist auch gut so. Die CSU will diese beiden Akteure immer enger miteinander verschmelzen." Schulze stört sich vor allem am Begriff der "drohenden Gefahr" - der kam schon in der ersten Novellierung des Gesetzes vor. Für eine "drohende Gefahr" muss keine konkrete Straftat begangen werden. Es reicht aus, wenn die Wahrscheinlichkeit begründet ist, dass in überschaubarer Zukunft eine Straftat begangen wird.

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