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Besucher auf der Allgäuer Festwoche 2017

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Nur mit Taschenkontrolle in die eigene Wohnung bei Festwoche?

Nur mit Taschenkontrolle in die eigene Wohnung bei Festwoche?

Lange Wartezeiten, um in die eigene Wohnung zu kommen - so ist es wohl einer Kemptnerin während der Allgäuer Festwoche ergangen. Aber darf sie deswegen weniger Miete zahlen? Im Berufungsprozess vor dem Landgericht soll heute ein Urteil fallen.

Von
Andrea Trübenbacher
Joseph Weidl

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Am 11. August ist es wieder soweit: Festwochenzeit in Kempten. Für viele der Höhepunkt des Jahres, für eine Anwohnerin allerdings ein großes Ärgernis. Sie wohnt im abgesperrten Festwochengelände und kommt dann nur über Umwege und mit Wartezeiten in ihre Wohnung. Deshalb hielt sie es für angebracht, ihre Miete zu kürzen – um insgesamt 297,50 Euro.

Der Vermieter hat dagegen geklagt und bereits vor dem Amtsgericht Recht bekommen. Die Vermieterin hat jedoch Berufung eingelegt. Sie betonte in dem Verfahren, dass sie immer wieder Probleme hatte, während der Festwoche in ihre Wohnung zu kommen.

Nur mit Taschenkontrolle in die Wohnung

Sie habe in der Schlange anstehen müssen – trotz einer entsprechenden Eintrittskarte, außerdem wurden ihre Taschen kontrolliert. Besucher hätten einen Passierschein kaufen müssen, um zu ihr zu kommen.

Das Gericht prüft nun, ob diese Gründe für die Minderung der Miete ausreichen und ob der Vermieter überhaupt etwas gegen die Beeinträchtigung der Mieterin tun konnte. Denn nur dann ist eine Mietminderung überhaupt möglich. Nach Angaben des Landgerichts Kempten gibt es zu so einem Fall bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofs.