Am 11. August ist es wieder soweit: Festwochenzeit in Kempten. Für viele der Höhepunkt des Jahres, für eine Anwohnerin allerdings ein großes Ärgernis. Sie wohnt im abgesperrten Festwochengelände und kommt dann nur über Umwege und mit Wartezeiten in ihre Wohnung. Deshalb hielt sie es für angebracht, ihre Miete zu kürzen – um insgesamt 297,50 Euro.
Der Vermieter hat dagegen geklagt und bereits vor dem Amtsgericht Recht bekommen. Die Vermieterin hat jedoch Berufung eingelegt. Sie betonte in dem Verfahren, dass sie immer wieder Probleme hatte, während der Festwoche in ihre Wohnung zu kommen.
Nur mit Taschenkontrolle in die Wohnung
Sie habe in der Schlange anstehen müssen – trotz einer entsprechenden Eintrittskarte, außerdem wurden ihre Taschen kontrolliert. Besucher hätten einen Passierschein kaufen müssen, um zu ihr zu kommen.
Das Gericht prüft nun, ob diese Gründe für die Minderung der Miete ausreichen und ob der Vermieter überhaupt etwas gegen die Beeinträchtigung der Mieterin tun konnte. Denn nur dann ist eine Mietminderung überhaupt möglich. Nach Angaben des Landgerichts Kempten gibt es zu so einem Fall bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofs.