Videobeitrag
Bildbeitrag
>

Zusmarshausen: Aufregung um Badeverbot für Babys und Kleinkinder

Zusmarshausen: Aufregung um Badeverbot für Babys und Kleinkinder

In Zusmarshausen im Landkreis Augsburg dürfen Babys und Kleinkinder laut Badeordnung nicht ins Hallenbad. Der Grund: Kinder unter drei Jahren seien nicht "sicher sauber".

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Das Hallenbad in Zusmarshausen ist recht übersichtlich: Umkleidekabinen, Duschen, ein Becken. Dort ziehen einige Schwimmer gemütlich ihre Bahnen. Kleine Kinder planschen hier nicht - das dürfen sie nämlich nicht: Vor dem Eingang zur Schwimmhalle hängt die Badeordnung aus. Inklusive der Passage, die jetzt für Unruhe sorgt:

"Kinder unter drei Jahren werden nicht eingelassen." Auszug aus Badeordnung

Laxe Handhabung des Baby-Badeverbots

Elfriede Mayer war mit ihren Enkelkindern schon oft im Hallenbad in Zusmarshausen beim Schwimmen – beide sind jünger als drei Jahre. Bisher: kein Problem. Vor ein paar Wochen dann aber der Hinweis eines Angestellten: "Laut Badeordnung dürfte ich die Kinder eigentlich nicht rein lassen."

"Dann war ich erst mal sprachlos! Ich wär niemals auf die Idee gekommen, dass es sowas in einem normalen Schwimmbad gibt. Und so wie ich jetzt rumgefragt hab, im Kollegenkreis, gibt’s das sonst auch nirgends mehr." Elfriede Mayer, die mit ihren Enkeln weiterhin ins Schwimmbad gehen möchte

Kleinkinder sollten ans Schwimmen gewöhnt werden

Mayer ist selbst Bademeisterin im Freibad in Dinkelscherben. Sie findet es wichtig, dass Kinder von klein auf an Wasser und Schwimmen gewöhnt werden. Laut einer forsa-Umfrage aus dem Jahr 2016 sind fast 60 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer.

Badende Babys trotz Baby-Badeverbot

Mayer glaubt außerdem, dass sich die Gemeinde über den Badeordnungspunkt rechtlich angreifbar macht. Denn reingelassen wurde sie mit ihren Enkelkindern trotzdem. Ihrer Ansicht nach sei nicht klar geregelt, wer im Bad verantwortlich ist – etwa wenn ein Unfall passiert.

Bernhard Uhl ist der Bürgermeister von Zusmarshausen. Abgewiesen wurde laut ihm noch niemand, auch eine Babyausweis-Kontrolle gebe es nicht, man gehe "sehr tolerant" mit der Regel um, sagte er.

Bürgermeister will an Baby-Badeverbot festhalten

Rechtliche Bedenken hat Uhl dabei nicht. Schließlich sei in der Badeordnung geregelt, dass die Benutzung der Einrichtung auf eigene Gefahr geschieht. Zudem kämen kleine Kinder nicht allein ins Bad, die Eltern hätten eine Aufsichtspflicht. Und: Eine Badeaufsicht gibt es auch noch. Uhl will vorerst an der Regelung festhalten – auch aus hygienischen Gründen.

"Kinder unter drei Jahren: Da wissen wir ja, dass die nicht sicher sauber sind und deswegen hat man diese Regelung 2003 eingeführt." Bernhard Uhl, Bürgermeister von Zusmarshausen

Bürgermeister Uhl weist außerdem darauf hin, dass das Bad eigentlich ein Sportbad ist – genutzt vor allem von den benachbarten Schulen, ein Kinderplanschbecken gibt es in Zusmarshausen nicht.

Einfache Lösung: Schwimm-Windeln für Babys

Trotzdem könnte das Thema bei der nächsten Schulverbandsversammlung nochmal zur Sprache kommen, denn: 

"Für mich ist es vorstellbar, dass wir jetzt die Situation mit der Anforderung und der Änderung der Badeordnung in der Form anpassen, dass wir sagen: Wir wollen ab sofort eine Schwimmwindel bei unter Dreijährigen. Dann hätten wir das hygienische Problem meines Erachtens auch gelöst." Bernhard Uhl, Bürgermeister von Zusmarshausen

Auch aus Angst, dass sie mit ihren Enkeln irgendwann nicht mehr ins Bad darf, fordert Elfriede Mayer zwar, dass der umstrittene Absatz in der Badeordnung gestrichen wird, einen Schwimmwindel-Kompromiss könnte sie sich allerdings auch vorstellen.