Bayerns Innenminister Joachim Herrmann präsentierte die Änderungsvorschläge und hofft, dass sie bis zum 01.01.2024 in Kraft treten.
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann präsentierte die Änderungsvorschläge und hofft, dass sie bis zum 01.01.2024 in Kraft treten.

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Neues Recht: Was ändert sich in den Städten und Gemeinden?

Das Kommunalrecht soll moderner, die Kommunalpolitik attraktiver werden. Die Staatsregierung hat ihre Vorschläge präsentiert. Was sich dabei ändern soll - die wichtigsten Fragen und Antworten.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellte heute eine Kommunalrechtsnovelle vor, die der Ministerrat am Tag zuvor gebilligt hatte. Die Politik in den Kommunal- und Stadträten soll zeitgemäßer werden – und auch attraktiver. Wie das gelingen soll? Ein Überblick mit den wichtigsten Fragen.

Wie will die Landesregierung die Kommunalpolitik attraktiver machen?

Laut Innenministerium fällt es immer schwerer, Bürgerinnen und Bürger für die aktive Teilnahme in den Kommunalparlamenten zu gewinnen. Gerade Frauen müssten mehr eingebunden werden. Darauf reagiert der Freistaat – zum Beispiel mit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Mandat. Wer Mitglied in den Kommunalparlamenten werden will, aber zuhause Angehörige pflegen oder Kinder betreuen muss, soll Hilfe bekommen. Die Staatsregierung will die Kommunen ermutigen, die Kosten für eine Betreuung zu übernehmen, wenn jemand in eine Sitzung im Kommunalparlament muss.

Des Weiteren soll die Altershöchstgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte fallen. Bisher dürfen Bürgermeister beim Dienstantritt höchstens 66 Jahre alt sein. "Eine starre Altersgrenze ist nicht mehr zeitgemäß. Künftig soll allein der Wählerwille zählen", so Herrmann.

Zudem sollen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister schon ab einer Schwelle von 2.500 Einwohnern in der Regel hauptamtlich tätig sein – bislang gilt das noch für Gemeinden mit 5.000 Einwohnern. Wegen der Komplexität und Aufgabenfülle solle das Ehrenamt nicht mehr die Regel, sondern nur noch die Ausnahme sein.

Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

In dem Entwurf der Staatsregierung gibt es einige Änderungen im Kommunalwahlrecht. Unter anderem reagiert man so auf das Problem, dass in kleinen Gemeinden – mit bis zu 3.000 Einwohnern – eine Sonderregelung häufig zu falsch ausgefüllten Stimmzetteln geführt hat. Weil es an Kandidatinnen und Kandidaten fehlte, lieferten die Parteien und Wählergruppen Listen ab, auf denen dieselben Namen mehrfach standen. Das ist zwar so vorgesehen. Allerdings hatte das immer wieder zur Folge, dass Wählerinnen und Wähler mehr als ihre drei gültigen Stimmen pro Kandidatin oder Kandidat vergaben, wodurch der Zettel dann ungültig war. Deswegen sollen nun kürzere Wahllisten vorgeschrieben werden.

Hinzu kommt, dass Bürgerinnen und Bürger sich künftig leichter informieren können, wie ihre Kommunalparlamente arbeiten. Die Staatsregierung will es den Parlamenten erlauben, ihre Sitzungen zu streamen und aufzuzeichnen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem die Staatsregierung die Novelle gebilligt und der Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sie vorgestellt hat, geht das Bündel an Gesetzesänderungen weiter an die Kommunalen Spitzenverbände.

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