Das Rathaus Schweinfurt.
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Dritter Untreue-Fall: Strafbefehl gegen Schweinfurter Amtsleiter

Ein Amtsleiter der Stadt Schweinfurt wird in mehreren Fällen der Untreue beschuldigt. Das Amtsgericht hat deshalb einen Strafbefehl erlassen. Es ist nicht der erste derartige Fall bei der Stadt Schweinfurt. 2021 hatte es zwei ähnliche Fälle gegeben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Das Amtsgericht Schweinfurt hat gegen einen führenden Amtsleiter der Stadt einen Strafbefehl erlassen. Das teilt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt auf Anfrage von BR24 mit. Aus Sicht des Gerichts hat der Amtsleiter in fünf Fällen Untreue begangen. Dem Beschuldigten werden private Ausgaben in Höhe von insgesamt 787 Euro vorgeworfen, die er mit Hilfe einer Kreditkarte einer städtischen GmbH vorgenommen haben soll. Die Höhe des erlassenen Strafbefehls teilt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt nicht mit.

Beschuldigter Amtsleiter legt Einspruch ein

Laut Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Das heißt: Der Strafbefehl erhält juristisch die Wirkung einer Anklage. Damit wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt. Einen Termin dafür gibt es noch nicht. Der Amtsleiter ist seit Beginn der Ermittlungen im Krankenstand.

Dritter Untreue-Fall bei der Stadt Schweinfurt

In der Vergangenheit gab es zwei weitere Fälle, in denen gegen führende Amtsleiter der Stadt Schweinfurt Strafbefehle erlassen wurden. Im Dezember 2021 teilte das Landgericht Schweinfurt auf BR-Anfrage mit, dass die Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen eine Person, die innerhalb der Stadtverwaltung Schweinfurt mit der internen Überprüfung von Vorwürfen gegen einen Amtsleiter befasst war, Anklage beim Amtsgericht Schweinfurt erhoben hatte. Die Vorwürfe: Strafvereitelung, Begünstigung und versuchter Betrug. Im Dezember hieß es vom Landgericht Schweinfurt: "Vor Zustellung dieser Anklage hat das Amtsgericht Schweinfurt mit Zustimmung der betreffenden Person und der Staatsanwaltschaft das Verfahren … gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt." Die Höhe der angesetzten Geldauflage wurde nicht genannt.

Erster Fall im Oktober 2021

Zwei Monate vorher, im Oktober 2021, wurde ein vom Amtsgericht Schweinfurt an einen ehemaligen Amtsleiter der Stadt Schweinfurt zugestellter Strafbefehl rechtskräftig, nachdem innerhalb einer Frist von dem Mann kein Einspruch eingelegt worden war. Der ehemalige Amtsleiter wurde somit rechtskräftig wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt zur Last gelegt worden, im Zeitraum von 2016 bis 2020 gegenüber der Stadt Schweinfurt private Aufwendungen als dienstlich veranlasste beziehungsweise seitens der Stadt vertraglich geschuldete Bewirtungskosten geltend gemacht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft betrug der Schaden rund 10.500 Euro. Außerdem hatte der Mann im Jahr 2018 ohne erkennbaren eigenen Vorteil einem gemeinnützigen Verein zu Lasten der Stadt Schweinfurt circa 4.900 Euro zukommen lassen.

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