Am Landgericht München I begann heute das neue Verfahren gegen den sogenannten Wolfsmasken-Vergewaltiger.
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Am Landgericht München I begann heute das neue Verfahren gegen den sogenannten Wolfsmasken-Vergewaltiger.

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Neuer Prozess: War der Wolfsmasken-Vergewaltiger schuldfähig?

Neues Verfahren gegen den sogenannten Wolfsmasken-Vergewaltiger in München: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss das Strafmaß des geständigen Täters neu verhandelt werden. Womöglich könnte er in die Psychiatrie kommen.

Am Vormittag hat das neue Verfahren gegen den sogenannten Wolfsmasken-Vergewaltiger am Landgericht München I begonnen. Der Angeklagte hatte ein elfjähriges Mädchen sexuell missbraucht und vergewaltigt. Der Bundesgerichtshof ins Karlsruhe hatte entschieden, dass der Prozess noch einmal aufgerollt werden muss - nicht wegen der Schuldfeststellung für den geständigen Täter, sondern um das Strafmaß in Verbindung mit einer anschließenden Sicherungsverwahrung neu festzulegen.

Verteidiger fordert psychiatrische Unterbringung

Am Münchner Landgericht muss nun das komplette Verfahren wiederholt werden, allerdings muss das Opfer nicht aussagen. Insbesondere wird das Gericht der Frage nachgehen, ob der Angeklagte während seiner Tat schuldfähig war. Sollten die Richter zur Ansicht gelangen, dass der Angeklagte nicht fähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen, könnte der Mann statt in Haft und Sicherungsverwahrung zu kommen, auch in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden.  

Der Verteidiger will erreichen, dass sein Mandant die Strafe in der Psychiatrie absitzt. Der Angeklagte wurde 2021 bereits zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zum Prozessauftakt wurde das bisherige Urteil in Teilen verlesen. Der Angeklagte betrat den Gerichtsaal mit gesenkten Kopf. Er wollte sich am ersten Prozesstag nicht selbst äußern. Dem Antrag über seinen Anwalt, die Öffentlichkeit für den weiteren Verhandlungstag aus dem Saal auszuschließen, gab das Gericht nur teilweise statt.

Mutter des Opfers muss nicht erneut aussagen

Zudem hat das Landgericht entschieden, auf die Mutter des Kindes als Zeugin zu verzichten. Die psychische Belastung sei für sie zu groß. Stattdessen soll zunächst ein Jugend - und Kinderpsychiater aussagen. Insgesamt sind zehn Verhandlungstage für den Wolfsmaskenprozess angesetzt.

Mit Wolfsmaske und Latexhandschuhen Elfjährige vergewaltigt 

Nach einer Busfahrt hatte der Angeklagte im Juni 2019 am helllichten Tag in München-Obergiesing ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt. Um nicht erkannt zu werden, hatte er sich eine Wolfsmaske übers Gesicht gezogen, an seinen Händen trug er weiße Latexhandschuhe.

Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann eigentlich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und befand sich auf Freigang. Die Richter am Münchner Landgericht verurteilten den geständigen Angeklagten 2021 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung. Daraufhin ging die Verteidigung in Revision.  

BGH kritisierte das Strafmaß  

Daran, dass der Verurteilte die Tat wirklich begangen hat, lässt auch der Bundesgerichtshof keinen Zweifel. Der Mann hatte die Tat weitgehend gestanden und damit dem Kind und den Eltern im damaligen Verfahren eine Aussage erspart.

Allerdings muss nach Ansicht der Richter des ersten Senats am Bundesgerichtshof beim Strafmaß eine andere Bewertung erfolgen. So muss bei der Festlegung der Dauer einer Freiheitsstrafe die Verhängung einer anschließenden Sicherungsverwahrung mit berücksichtigt werden, so die Richter des ersten Strafsenats am Bundesgerichtshof.  

Täter bereits vorbestraft

Der 47-jährige Deutsche war schon mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und auch wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Die letzte Haftstrafe vor dem Wolfsmasken-Fall stammt aus dem Jahr 2010. Damals verhängte ein Gericht neben der Unterbringung in einer Psychiatrie vier Jahre und elf Monate Haft. Zum Zeitpunkt der Tat 2019 war der Mann in einer Lockerungsstufe der Psychiatrie, lebte in einer therapeutischen Wohngruppe und durfte allein zur Arbeit.

Die Jugendschutzkammer hat nun weitere Zeugen und Sachverständige geladen. Das Gericht muss in den kommenden neun Verhandlungstagen nochmal alle wichtigen Details untersuchen, um eine neue Entscheidung über das Strafmaß treffen zu können.

Mit Material von dpa.

Vergleichsbild der Wolfsmaske im ersten Prozess
Bildrechte: dpa-Bildfunk / Wera Engelhardt

Vergleichsbild der Wolfsmaske im ersten Prozess

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