Der Fall des getöteten Jugendlichen Maurice K. wird vor dem Landgericht Passau in Teilen neu aufgerollt. Gut zweieinhalb Jahre nach der Verurteilung von vier Männern und Jugendlichen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in der vergangenen Woche eines der Urteile aufgehoben. Dem Angeklagten droht nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein härteres Urteil.
Zum Kampf "eins gegen eins" verabredet
Es geht um den Kontrahenten, mit dem sich Maurice zu der Schlägerei verabredet hatte. Die Richter verurteilten ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten - unter anderem wegen Körperverletzung. Dagegen legten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter Revision ein - mit Erfolg. Der junge Mann muss sich erneut vor Gericht verantworten. Jetzt droht ihm eine härtere Strafe. Laut BGH sollen die Richter nämlich prüfen, ob nicht auch gefährliche Körperverletzung in Frage kommt. Der Angeklagte soll Maurice nämlich noch dann mehrere Faustschläge verpasst haben, als der bereits sichtlich benommenen war.
Weil der Angeklagte damals 16 Jahre alt und somit minderjährig war, findet die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Unbeteiligte mischen sich ein
Der 15 Jahre alte Maurice war im April 2018 bei einer Schlägerei in einer Passauer Unterführung gestorben. Er hatte sich mit einem Gleichaltrigen verabredet, um einen schon länger andauernden Streit zu klären. Drei weitere Männer mischten sich ein, der Streit eskalierte. Maurice erstickte nach einem Nasenbeinbruch an seinem eigenen Blut.
Hauptangeklagter war ein 25-Jähriger, der unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Zwei 15 und 17 Jahre alte Jugendliche erhielten je eine einjährige Bewährungsstrafe.
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