Wenn sich ein Schulkind nachweislich mit Corona infiziert hat, musste bisher die ganze Schulklasse oder Lerngruppe in Quarantäne. Aus dieser Quarantäne konnten die Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Tag entlassen werden, falls sie ein negatives Testergebnis vorlegen konnten.
Diese Regelung, auch "Kohortenisolation" genannt, "ist entfallen", wie ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf BR24-Anfrage mitteilt. Seit 26. Februar ist eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums in Kraft.
"Wird eine Mitschülerin oder ein Mitschüler positiv auf SARS-CoV-2 getestet, beurteilt sich die Quarantänepflicht der übrigen Schülerinnen und Schüler nach den Regelungen für Kontaktpersonen der Kategorie 1." Ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsamts
Das heißt: Das örtliche Gesundheitsamt entscheidet, ob die Mitschülerinnen oder Mitschüler als enge Kontaktpersonen mit einem höheren Infektionsrisiko einzustufen sind. Kriterien dafür gibt das Robert-Koch-Institut vor. Eine Rolle spielt, für wie lange eine Person mit dem oder der nachweislich Infizierten auf kurze Distanz zusammen war und wie der Infektionsschutz ausgesehen hat.
14 Tage Quarantäne für enge Kontaktpersonen
Falls eine Schülerin oder ein Schüler als enge Kontaktperson eingestuft wird, muss er oder sie sich - wie jeder andere, auf den das zutrifft - sofort nach Mitteilung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben.
Und auch hier gibt es eine Neuerung: Enge Kontaktpersonen müssen mindestens 14 Tage lang in Quarantäne. Nach 14 Tagen ist zudem ein negatives Testergebnis notwendig. Es ist nicht mehr möglich, die häusliche Quarantäne mit einem negativen Test auf zehn Tage zu verkürzen. Hierfür beruft sich das Bayerische Gesundheitsministerium auf eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, das zunehmend verlängerte Inkubationszeiten beobachtet habe.
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