Ab dem 1. Februar gelten in Bayern keine eigenen Masken-Regeln mehr. Für Beschäftigte in Arztpraxen bedeutet das: Sie müssen keinen Mund-Nasenschutz mehr tragen. Doch bei Patienten sieht das anders aus. Denn hier greifen noch immer bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen. Wenn sie eine Arztpraxis besuchen, gilt für sie weiterhin die Maskenpflicht. Das könnte zu Diskussionen und Konflikten führen – so ist zumindest die Befürchtung von Mohammad Ahmadi vom Bayerischen Hausärzteverband. Er ist selbst Arzt in Mainstockheim im Landkreis Kitzingen.
Arzt hält neue Regeln für "nicht zufriedenstellend"
Grundsätzlich befürwortet Ahmadi vom Bayerischen Hausärzteverband, dass die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen wegfällt. Er spricht von einer "guten Entscheidung" – gerade, weil sich die Corona-Lange entspannt. Und trotzdem hält der Arzt die neuen Regeln für "nicht zufriedenstellend".
Gegenüber BR24 sagte er: "Wir haben sicherlich Patienten, die verständnisvoll sind und das akzeptieren werden. Aber es gibt sicher auch viele, die ein Problem damit haben werden, wenn wir in den Praxen ohne Maske arbeiten, aber die Patienten gezwungen sind, mit Maske die Praxis zu betreten."
Bundesweite Maskenpflicht gilt bis April
Die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen zählte zu den bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen. Diese sind zum 31. Januar 2023 ausgelaufen. Bundesweite Maßnahmen gelten aber weiterhin. Darunter fällt auch die Maskenpflicht für Patienten. Nach aktuellem Stand läuft das bundesweite Covid-19-Schutzgesetz am 7. April 2023 aus. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Maskenpflicht im Gesundheitswesen schon früher auszusetzen.
- Zum Artikel: Wo Masken noch Pflicht sind und was sie bringen
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