Die Stadt Obernburg wird verpflichtet, jeweils täglich zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr am darauffolgenden Tag das Zeitschlagen vom Glockenturm auf einen Lärmwert von unter 65 dB(A) zu reduzieren. Wird dieser Wert überschritten, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Zwei Anwohner des Glockenturmes hatten sich über das nächtliche, nicht-sakrale Zeitschlagen des Turmes beschwert und dagegen geklagt. Sie hatten ursprünglich eine Reduzierung der nächtlichen Geläut-Emission auf nicht mehr als 45 dB(A) gefordert.
Historischer Zeitmesser
Das Obere Tor in der Obernburger Römerstraße gibt es seit 1523. Die Uhr darin wird rein mechanisch betrieben und ist elektronisch nicht steuerbar. Die Uhr schlägt ganztägig den Stundenschlag sowie den Viertelstundenschlag.