Nürnberger Innenstadt.
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Viel los in Nürnbergs Innenstadt: Kaum sind die Feiertage passé, beginnt in den Innenstädten das Weihnachtsgeschäft von Neuem.

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Nach-Weihnachtsgeschäft sorgt in Franken für volle Innenstädte

Bis zum Ladenschluss sind an Heilig Abend die letzten Geschenke gekauft worden. Doch auch jetzt nach Weihnachten ist es in den Innenstädten oft "rappelvoll". Der Umtausch von Geschenken spielt dabei aber kaum eine Rolle.

Die "stade Zeit" gibt es in den Geschäften rund um Weihnachten nicht. Weder davor noch danach. Nach Heiligabend gehe das Weihnachtsgeschäft in den Geschäften weiter, heißt es vom Handelsverband Bayern. In vielen Innenstädten sei es in diesen Tagen "rappelvoll". Die Leute haben frei und lösen Gutscheine ein oder geben Bargeld aus, das als Geschenk unter dem Weihnachtsbaum lag. Ein Trend, der sich dabei immer mehr verstärkt: Es werden kaum mehr Geschenke umgetauscht.

Nach Weihnachten werden „die Geschäfte gestürmt“

In vielen Geschäften geht es jetzt nach Weihnachten genau so weiter, wie es vor Heiligabend aufgehört hat, sagt Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern. "Die Geschäfte werden gestürmt." Das belegt auch ein Blick in die Nürnberger Fußgängerzone. Am Dienstag waren bereits wenige Stunden nach Öffnung der Geschäfte viele Menschen mit vollen Taschen unterwegs.

Gutscheine und Bargeld

Grund für den Ansturm auf die Innenstadtgeschäfte ist laut dem Handelsverband Bayern, dass viele Leute frei haben und nun Bargeld und Gutscheine, die unter dem Christbaum lagen, einlösen oder sich davon etwas kaufen wollen. Bargeld und Gutscheine machen mittlerweile "mindestens ein Viertel" aller Weihnachtsgeschenke aus, schätzt Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern.

Umgetauscht wird kaum noch

Weil zu Weihnachten immer häufiger Bargeld und Gutscheine verschenkt werden, sinkt die Zahl der unpassenden Geschenke. "Bevor man etwas Falsches schenkt, geht man lieber auf Nummer sicher", so Ohlmann. Tatsächlich werden in Bayern mittlerweile nur noch etwa fünf Prozent der Geschenke umgetauscht, sagt er. Einzig bei Kinderspielsachen sei die Umtauschquote etwas höher, weil sich gerade bei kleineren Kindern Gutscheine oftmals nicht als Geschenk eignen würden.

Kein Recht auf Umtausch

Wer doch ein unpassendes Geschenk umtauschen will, kann das in aller Regel tun. Doch: Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, stellt Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern klar. In den meisten Geschäften könne man die Artikel im Regelfall aber auf Kulanz trotzdem umtauschen, so Ohlmann. Anders sei es, wenn die Ware beschädigt oder fehlerhaft sei. Dann hat der Händler das Recht zur "Nacherfüllung". Das bedeutet, der Händler muss der Kundin oder dem Kunden eine Reparatur oder ein Ersatzprodukt bieten. Erst wenn auf diesem Wege keine Lösung gefunden wird, habe die Käuferin bzw. der Käufer ein Recht darauf, sein Geld zurückzubekommen.

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