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Nach Untreue-Ermittlungen: Schweinfurt will genauer hinschauen

Gegen drei Amtsleiter der Stadt Schweinfurt hat es in jüngster Zeit Ermittlungen unter anderem wegen Untreue gegeben. Die Stadtverwaltung hat darauf nun reagiert. Jedoch würden die Mitarbeiter nicht unter Generalverdacht gestellt, betont man dort.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Nachdem in relativ kurzer Zeit gegen gleich drei Amtsleiter der Stadt Schweinfurt staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren teils mit Strafbefehlen, teils mit Verurteilungen gelaufen sind, hat die Stadt Schweinfurt die Vorgänge bewertet und dem BR gegenüber mitgeteilt, dass die Fälle sehr differenziert zu betrachten seien. "Einige Verfahren wurden eingestellt, andere entsprechend juristisch aufgearbeitet", schreibt die Stadt Schweinfurt.

Wörtlich heißt es weiter: "Die Fälle, in denen ein Tatbestand nachgewiesen werden konnte, haben eines gemeinsam, nämlich die traurige Tatsache, dass Vertrauen und Loyalität missbraucht und der Arbeitgeber hintergangen wurde. Dies vorab zu vermeiden ist schwierig. Natürlich werden Rechnungen geprüft, sie durchlaufen verschiedene Ebenen zur Freigabe, bevor sie angewiesen werden. Gleichzeitig kann aber nicht jede Rechnung in Frage gestellt und in ihrem Ursprung überprüft werden – ein Arbeitsverhältnis, das auf Misstrauen fußt, kann niemals ein gutes sein."

Unschuldsvermutung hat Vorrang vor genereller Verdächtigung

Würden Ungereimtheiten auffallen, gehe die Stadt Schweinfurt diesen immer und unaufgefordert nach. Es gelte dabei aber an erster Stelle die Unschuldsvermutung. Alle Arbeitnehmer stünden unter dem Schutz des Arbeitgebers, so dass Hinweise jedweder Art genau geprüft werden müssten, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden könnten, heißt es in der Antwort weiter.

Dennoch hat die Stadt seit den jüngsten Ermittlungsverfahren auch Fakten geschaffen, wie sie auf BR-Nachfrage erklärt. So wurde im Bereich Kultur eine neue Stelle geschaffen, die derzeit dabei sei, den Bereich Compliance/Korruptionsprävention/Hinweisgeberschutz neu aufzustellen. Zudem wurden interne Vorschriften überarbeitet und Strukturen angepasst, die Fehlverhalten verhindern oder es zumindest schneller zu Tage fördern sollen.

Strafbefehl gegen Behördenchef wegen Untreue

Das Amtsgericht Schweinfurt erließ vor gut einer Woche gegen einen führenden Amtsleiter der Stadt Schweinfurt einen Strafbefehl. Aus Sicht des Gerichts beging der Amtsleiter fünf Fälle der Untreue. Ihm werden private Ausgaben in Höhe von insgesamt 787 Euro vorgeworfen, die er mit Hilfe einer Kreditkarte einer städtischen GmbH vorgenommen haben soll. Die Höhe des erlassenen Strafbefehls teilte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt nicht mit. Laut Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Das heißt: Der Strafbefehl erhält juristisch die Wirkung einer Anklage. Damit wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Einen Termin dafür gibt es noch nicht. Der Amtsleiter ist seit Beginn der Ermittlungen im Krankenstand.

Amtsleiter bei Interner Prüfung auffällig geworden

In der Vergangenheit gab es zwei weitere Fälle, in denen gegen führende Amtsleiter der Stadt Schweinfurt Strafbefehle erlassen wurden: Im Dezember 2021 teilte das Landgericht Schweinfurt auf BR-Anfrage mit, dass die Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen eine Person, die innerhalb der Stadtverwaltung Schweinfurt mit der internen Überprüfung von Vorwürfen gegen einen Amtsleiter befasst war, Anklage beim Amtsgericht Schweinfurt wegen Strafvereitelung in Tateinheit mit Begünstigung in Tateinheit mit versuchtem Betrug erhoben hatte. Dieses Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Spesenbetrug nachgewiesen

Im Oktober 2021 wurde ein Strafbefehl an einen ehemaligen Amtsleiter der Stadt Schweinfurt rechtskräftig. Der ehemalige Behördenchef wurde wegen 51 Fällen der Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihm wurde nachgewiesen, von 2016 bis 2020 private Aufwendungen – rund 10.500 Euro – als dienstlich veranlasste bzw. vertraglich geschuldete Bewirtungskosten geltend gemacht zu haben. Außerdem ließ er 2018 ohne erkennbaren eigenen Vorteil einem gemeinnützigen Verein zu Lasten der Stadt Schweinfurt ca. 4.900 Euro zukommen, indem er statt eines Verlusts, der durch eine von dem Verein organisierte Veranstaltung entstanden war, einen Gewinn abrechnete.

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