Hinweisschild Landgericht Memmingen an der Eingangstüre
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Vor dem Landgericht Memmingen ist das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Bad Wörishofen gefallen.

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Siebeneinhalb Jahre Haft nach tödlichen Messerstichen

Siebeneinhalb Jahre Haft nach tödlichen Messerstichen

Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Bad Wörishofen hat das Landgericht Memmingen einen 28-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. Der Mann erhielt eine Strafe von siebeneinhalb Jahren und muss in eine Entziehungsanstalt - wegen seiner Alkoholsucht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Vor dem Landgericht Memmingen ist am Mittwochabend das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Bad Wörishofen gefallen. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und verurteilte den Angeklagten zu sieben Jahren und sechs Monaten mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zur Suchttherapie.

Der Verurteilte nahm das Urteil unter Tränen auf. Vor dem Richterspruch hatte er sich zum ersten Mal persönlich zu Wort gemeldet: Er bereue zutiefst, was er getan habe, denke jeden Tag und jede Nacht daran. Vor allem die Tochter der Getöteten tue ihm leid, die gar nichts dafür könne. Der 28-Jährige muss mehr als 50.000 Euro Schmerzensgeld und weitere Unterhaltszahlungen an sie leisten.

Übermäßiger Alkoholkonsum Grundlage für Streit

Bei seiner Urteilsbegründung kam der Vorsitzende Richter, Christian Liebhart, mehrfach auf den übermäßigen Alkoholkonsum des Angeklagten zu sprechen. Dieser sei, so der Richter, bereits in den Monaten vor dem tödlichen Streit in der Beziehung zwischen dem 28-Jährigen und dem späteren Opfer, der 35-jährigen Frau, "immer wieder Grundlage für Streitigkeiten" gewesen. Hinzu kam, dass sich über Monate hinweg Frust beim Angeklagten aufgestaut habe. Einerseits sei er unzufrieden gewesen mit der Beziehung, die von Zurückweisung und Streit geprägt war. Andererseits sei er vom späteren Opfer abhängig gewesen. Der Bulgare war für die Frau extra nach Deutschland gekommen, sie hatte ihm Arbeit und Wohnung beschafft.

Wut und Zorn und Brutalität

All dieser "Wut und Zorn", so der Vorsitzende Richter, hätte sich dann in der Nacht auf den 28. März 2021 unter Alkoholeinfluss Bahn gebrochen und im Affekt zu einer Tat geführt, bei der ein "absoluter Tötungswille" erkennbar sei. Insgesamt 34 mal mit drei unterschiedlichen Messern stach der Mann auf die 35-Jährige ein, zwei Messer brachen von der Wucht der Stiche ab.

Täter seit frühester Jugend alkoholkrank

Bereits seit frühester Jugend ist der Täter stark alkoholsüchtig. Auch am Abend der Tat war der Angeklagte stark betrunken, hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Deshalb wird er den Großteil seiner Strafe in einer Entziehungsanstalt verbringen, um dort eine Suchttherapie zu machen.

Urteil rechtskräftig

In seinem Plädoyer hatte der Verteidiger ein Strafmaß von sechs Jahren gefordert, die Forderung der Staatsanwaltschaft lag bei mehr als zehn Jahren. Verteidigung und Anklage wollen die Entscheidung nicht mehr anfechten, damit ist das Urteil rechtskräftig. Seit Dezember hatte sich der 28-Jährige vor dem Landgericht in Memmingen verantworten müssen.

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