Schweinfurter Justizgebäude

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Nach tödlichem Radlader-Unfall: Bewährungsstrafe für 48-Jährigen

Wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und versuchter Strafvereitelung sind ein 48-Jähriger am Jugendschöffengericht Schweinfurt zu einem Jahr auf Bewährung und ein 16-Jähriger nach Jugendstrafrecht zu 80 Arbeitsstunden verurteilt worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Der 16-Jährige hatte im Juni 2017 mit dem Radlader des 48-jährigen Landwirts zwei E-Bike-Fahrer am Ortsrand von Maibach (Lkr. Schweinfurt) angefahren. Eine 76-Jährige wurde dabei so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb. Ihr Begleiter erlitt Prellungen. Der Jugendliche besaß weder einen Führerschein noch Fahrerfahrung, darüber hinaus waren die Bremsen des Radladers defekt sowie die Auflaufbremse des Anhängers deaktiviert. Nach dem Unfall gab sich zunächst der Landwirt als Unfallfahrer aus, erst nach längeren Ermittlungen der Polizei konnte der damals 15-Jährige als tatsächlicher Fahrer identifiziert werden.

48-Jähriger wollte Freund seines Sohnes schützen

Mit seiner Falschaussage habe er dem Freund seines Sohnes eine Verhandlung ersparen und ihn aus der Geschichte raushalten wollen, so der Landwirt heute vor Gericht. Sowohl er als auch der Jugendliche räumten die Tat heute vollständig ein. In der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter: Ein tödlicher Unfall sei das Schlimmste, was es gibt, denn die Folgen seien nicht wieder gut zu machen. Gleichzeitig könne niemand ein Augenblicksversagen und einen dadurch verursachten Unfall für sich ausschließen, so könne jeder im Sekundenbruchteil zum Angeklagten werden.

Mit Blick auf den angeklagten Landwirt machte der Vorsitzende Richter aber auch klar, dass von einem Erwachsenen mehr Weitsicht zu erwarten sei. Auch der Versuch, den Jugendlichen aus der Sache herauszuhalten, sei angesichts der Verantwortung des Landwirts verständlich, aber natürlich strafbar.