Der ehemalige NPD-Funktionär hatte nach Auffassung des Gerichts Anfang vergangenen Jahres zu dem Fackelmarsch aufgerufen, ohne diesen vorher anzumelden. Ursprünglich hatte das Ordnungsamt wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eine Geldbuße von 800 Euro festgesetzt.
Klage gegen Geldbuße
Hiergegen hatte der Mann, der der rechten Szene zuzuordnen ist, Klage eingereicht. Nun wurde er zur Zahlung von 1.200 Euro verurteilt. Da er sich nicht einsichtig zeigte, hat das Amtsgericht die Höhe der ursprünglichen Geldbuße erhöht, sagte Gerichtssprecher Friedrich Weitner dem BR. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fackelmarsch sorgte für bundesweites Aufsehen
Der Fackelmarsch am ehemaligen Reichsparteitagsgelände hatte im vergangenen Jahr für großes mediales Aufsehen gesorgt. Mehrere Rechtsextreme hatten damals unter anderem mit Fackeln auf der Zeppelintribüne posiert, von der Adolf Hitler in den 1930er Jahren sprach.
BR-Recherchen deckten Neonazi-Aktion auf
Vorher hatten sich die Rechtsextremen vor einer nahe gelegenen Flüchtlingsunterkunft versammelt und waren dann zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände gezogen. Recherchen des BR-Studio-Franken hatten den Vorgang damals öffentlich gemacht. An dem Fackelmarsch nahm zudem ein mutmaßlicher Rechtsterrorist teil, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet.
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