Symbolbild: ein alkoholisches Getränk brennt in einem Cocktailglas
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Brennendes Cocktailglas

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Nach Feuer-Unfall in Würzburger Disko: Welche Regeln gelten?

Bei einer Feuershow in einer Würzburger Diskothek hat am Wochenende ein Besucher schwere Brandverletzungen erlitten. Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, denn die Feuereinlage am Tresen hätte so nicht stattfinden dürfen. Diese Regeln gelten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Die Bilder sind erschreckend: Der Tresen in einer Würzburger Diskothek steht bereits in Flammen. Eine Mitarbeiterin schüttet weiteren Alkohol darauf. Die Flammen greifen auf einen Besucher über. Sein Kopf und sein Oberkörper stehen in Flammen. Mitarbeiterinnen versuchen, dem Mann zu helfen. Dann endet das Video, das dem BR vorliegt. Der Mann hat schwere Brandverletzungen im Gesicht und am Oberkörper erlitten. Dieser Unfall wäre vermeidbar gewesen. Denn: Es gibt gewisse Regeln dafür, wer, wo, wann und wie ein offenes Feuer entzünden darf.

Regeln für offenes Feuer

Zum einen gibt es in Bayern die Verordnung zur Verhütung von Bränden in Räumen oder bei Veranstaltungen mit weniger als 200 teilnehmenden Personen, erklärt Thorsten Maiwald vom Amt für Zivil- und Brandschutz der Stadt Würzburg im Gespräch mit BR24. Diese gilt für jeden Menschen, egal ob privat oder als Veranstalter. Hierzu müsse das Feuer in einer dafür geeigneten Einrichtung entzündet werden, etwa eine Kerze in einem Kerzenhalter. Das Feuer dürfe nur unter Aufsicht brennen, Sicherheitsabstände seien einzuhalten. Im Prinzip gelten hier die Regeln der menschlichen Vernunft, so der Berufsfeuerwehrmann Maiwald. Grundsätzlich sei jedoch jeder Betreiber oder Veranstalter selbst dafür verantwortlich, dass sich ein Feuer nicht weiter ausbreiten könne.

Offenes Feuer in geschlossenen Räumen verboten

Anders sieht es bei Veranstaltungen mit über 200 Plätzen aus. Sie fallen unter die Versammlungsstättenverordnung. Hier gilt grundsätzlich ein Verbot von offenem Feuer in geschlossenen Räumen. Darin steht etwa: "In Versammlungsräumen, auf Bühnen- und Szenenflächen und in Sportstadien ist das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten." Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa beim Flambieren oder Warmhalten von Speisen. Hier ist die Verwendung von offenem Feuer in Küchen zum Zubereiten von Speisen zulässig. Auch Brennspiritus darf zum Warmhalten der Speisen verwendet werden, solange sich die Flüssigkeit oder Brennpaste in einem dafür geeigneten Behälter befindet bzw. in einer dafür geeigneten Feuerstätte. Das gilt auch für Kerzen als Tischdeko.

Geschultes Personal und Löschmittel bei offenem Feuer

Nicht explizit geregelt ist das Anzünden von alkoholischen Getränken, wie zum Beispiel bei Sambuca oder dem sogenannten B52. Hier bewege man sich tatsächlich im Graubereich, so Thorsten Maiwald, allerdings sollte auch hier der gesunde Menschenverstand eingesetzt werden. Grundsätzlich müsse das offene Feuer in der Art der Veranstaltung begründet sein, z.B. bei einer Jonglage-Performance mit brennenden Fackeln oder Ähnlichem. Hier müssten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, die der jeweilige Veranstalter immer mit der Feuerwehr abstimmen muss. Bei größeren Feuereinlagen müsse eine Sicherheitswacht hinzugezogen werden. In jedem Fall müsse bei offenem Feuer eine "geeignete" Person, d.h. eine in Sachen Brandschutz geschulte Person, anwesend sein sowie Löschmittel bereitgestellt werden.

Würzburger Diskothek hatte keine Ausnahmegenehmigung

Für die Feuershow am Tresen in der Würzburger Diskothek habe es jedoch keine Ausnahmegenehmigung gegeben, es sei auch keine beantragt worden, heißt es von der Stadt Würzburg. Hier habe es sich auch nicht "nur um ein paar brennende Schnapsgläser" gehandelt, sondern um "eine Theke, die komplett runter brennt." Besonders strikt sind die Regeln, wenn es sich um explosive Materialien handelt, wie etwa bei Pyrotechnik. Hierzu muss das offene Feuer zuvor bei der zuständigen Feuerwehr und anschließend dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Wer mit der Pyrotechnik umgehen will, braucht dazu einen Schein. Erst wenn ein formell Befähigter benannt ist, gibt es vor Ort einen Erprobungs- bzw. Abstimmungstermin mit der zuständigen Feuerwehr.

Rammstein-Frontsänger machte Pyroschein

Davon kann auch Rammstein-Frontsänger Till Lindemann ein Lied singen. Er hat sich für die aufwändigen Bühnenshows zum Pyrotechniker ausbilden lassen. Nachdem explosive und Feuer-Darbietungen zum Kernelement der Bühnenshow auf Rammstein-Konzerten wurden und es in der Anfangsphase dabei des Öfteren zu Verletzungen bei Fans und Musikern gekommen war, erwarb er 1996 einen sogenannten Pyroschein.

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