Flammen an einer Theke (Symbolbild)
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Flammen an einer Theke (Symbolbild)

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Diskothek in Würzburg muss nach Feuer-Unfall schließen

Nachdem ein Gast bei einer Feuershow in einer Würzburger Diskothek schwere Brandverletzungen erlitten hat, muss der Club vorläufig schließen. Bei einer Ortsbegehung sind laut Stadt verschiedene Mängel festgestellt worden – auch im Brandschutz.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Nach einem dramatischen Feuer-Unfall in Würzburg muss die Diskothek in der Augustinerstraße vorläufig schließen. Das teilte die Stadt Würzburg auf Anfrage von BR24 mit. Bei einer Ortsbegehung mit dem Ordnungsamt, dem Amt für Zivil- und Brandschutz und der Bauaufsicht sei am Dienstag eine Mängelliste erstellt worden. Die Stadt habe dabei etwa Mängel im Baurecht, im Brandschutz sowie organisatorische Mängel bei der Betriebsführung festgestellt. "Die Betriebsführung wird aufgrund der festgestellten Mängel vorläufig und ab sofort eingestellt", heißt es von der Stadt. Der Betreiber habe diese Entscheidung laut Stadt akzeptiert und freiwillig angeboten. Die Diskothek darf erst wieder öffnen, wenn die Mängel vollständig beseitigt sind.

Mann erleidet schwere Brandverletzungen

Bei dem Unfall am Wochenende erlitt ein Besucher der Diskothek schwere Brandverletzungen am Oberkörper und im Gesicht. Ein Video, das dem BR vorliegt, zeigt eine Feuershow an der Bar der Diskothek. Der Tresen steht bereits in Flammen. Eine Mitarbeiterin schüttet weiteren Alkohol darauf. Das Feuer springt auf einen Besucher über. Sein Kopf und sein Oberkörper stehen in Flammen. Mitarbeiterinnen versuchen, dem Mann zu helfen. Dann endet das Video. Der Ende 20-jährige Mann aus dem Landkreis Main-Spessart befindet sich noch immer im Krankenhaus. Die Kriminalpolizei Würzburg ermittelt und bittet um Zeugenhinweise.

Offenes Feuer in Diskothek eigentlich verboten

Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, denn die Feuershow am Tresen hätte so nicht stattfinden dürfen. Veranstaltungen mit über 200 Plätzen fallen unter die Versammlungsstättenverordnung. Hier gilt grundsätzlich ein Verbot von offenem Feuer in geschlossenen Räumen. In der Verordnung steht etwa: "In Versammlungsräumen, auf Bühnen- und Szenenflächen und in Sportstadien ist das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten." Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa beim Flambieren oder Warmhalten von Speisen. Hier ist die Verwendung von offenem Feuer in Küchen zum Zubereiten von Speisen zulässig.

Keine Ausnahmegenehmigung für Würzburger Disko

Nicht explizit geregelt ist das Anzünden von alkoholischen Getränken, wie zum Beispiel bei Sambuca oder dem sogenannten B52. Hier bewege man sich tatsächlich im Graubereich, so Thorsten Maiwald, allerdings sollte auch hier der gesunde Menschenverstand eingesetzt werden. Für die Feuershow am Tresen in der Würzburger Diskothek habe es keine Ausnahmegenehmigung gegeben, es sei auch keine beantragt worden, heißt es von der Stadt Würzburg. Hier habe es sich auch nicht "nur um ein paar brennende Schnapsgläser" gehandelt, sondern um "eine Theke, die komplett runter brennt."

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