In einem Indizienprozess ist vor dem Landgericht Landshut eine junge Frau wegen Kindesmisshandlung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter legten der 25-Jährigen am Donnerstag zur Last, dass im Dezember 2018 ihrer damals zweijährigen Tochter eine lebensbedrohliche Verletzung im Unterleib zugefügt zu haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Mädchen musste notoperiert werden. "Fest steht: Das Kind musste Entsetzliches erleiden", sagte die Vorsitzende Richterin Michaela Wawerla in ihrer Urteilsbegründung. Auf die Frage, wer dem Mädchen die Verletzung zugefügt hat, gebe es drei mögliche Antworten: die Mutter, deren damaliger Freund oder beide zusammen. Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, dass die Mutter schuldig sei.
Dem Kind schwerste innere Verletzungen zugefügt
Die Frau aus dem Landkreis Erding saß seit Anfang Februar auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft warf ihr Misshandlung Schutzbefohlener sowie gefährliche Körperverletzung vor. Der Anklage nach hat es im Dezember 2018 einen Streit zwischen der Angeklagten und ihrer Tochter gegeben. Das Kind hatte sich beim Abendessen eingenässt, so dass die Hose gewechselt werden musste.
Im Bad rammte die Mutter - so die Anklage - dem Mädchen einen harten Gegenstand in die Scheide, möglicherweise eine elektrische Zahnbürste. Das Kind erlitt schwerste innere Verletzungen und drohte zu verbluten.
Ex-Freund verweigerte die Aussage
Die Angeklagte hatte im Prozess angedeutet, ihr Ex-Freund könnte die Tat begangen haben und habe das Kind schwerst verletzt. Der Mann war in dem Verfahren als Zeuge geladen, verweigerte aber die Aussage. Ihre Urteilsfindung begründete die Vorsitzende Richterin unter anderem mit veränderten Angaben der Mutter. Außerdem habe die Frau das Kind nach der Tat nie gefragt, was ihm passiert sei.
Die Richterin sprach von einer brutalen Vorgehensweise aus nichtigem Grund. Die Tat sei "eine Art misslungener Erziehungsversuch" der Mutter nach dem Einnässen des Mädchens gewesen.
Verteidigung fordert Freispruch
Staatsanwältin Barbara Streicher hatte auf vier Jahre und sechs Monate Haft für die Angeklagte plädiert. Der Verteidiger sprach sich hingegen für einen Freispruch aus. Er argumentierte, dass auch der damalige Freund der Frau die Tat begangen haben könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit Informationen von dpa.
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