Der niederbayerische Landkreis Dingolfing-Landau verschärft die Regeln zur Beschäftigung und Unterbringung von Saisonarbeitskräften. Ab heute gilt eine neue Allgemeinverfügung. In den vergangenen Wochen waren vermehrt Corona-Fälle bei ausländischen Saisonarbeitskräften aufgetreten, darunter auch Fälle, in denen Mutationen nachgewiesen worden sind.
Welche Corona-Mutanten gibt es und wie gefährlich sind sie?
Quarantäne und PCR-Tests
Betriebe, die Saisonarbeiter beschäftigen und in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen, dürfen neu hinzugekommene Arbeitskräfte nur noch dann beschäftigen, wenn vor deren Arbeitsbeginn eine zehntägige Quarantäne erfolgt ist. Die vorwiegend aus Osteuropa kommenden Helfer können die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie sich ab dem sechsten Tag nach der Einreise einem PCR-Test unterziehen und ein negatives Ergebnis vorliegt.
Zudem müssen die Betriebe eine ausreichende Zahl von gesonderte Unterbringungen vorhalten, damit positiv Getestete und deren Kontaktpersonen isoliert werden können. Auch bei einem Wechsel von einem Hof auf den anderen muss ein PCR-Test vorliegen. Verstöße gegen diese neuen Regeln können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Gemüseregion Dingolfing-Landau
Der Landkreis Dingolfing-Landau hat als großes Gemüseanbaugebiet Betriebe, die im Jahr insgesamt rund 4.000 Saisonarbeitskräfte beschäftigen und unterbringen.
Im vergangenen Sommer wurden auf mehreren Höfen und in Verarbeitungsbetrieben im Landkreis einige hundert Saisonarbeitskräfte positiv auf Corona getestet. "Wir möchten Szenarien wie im vergangenen Sommer mit aller Kraft vermeiden, deshalb war es für uns ganz wichtig, frühzeitig klare Regeln aufzustellen", so Landrat Werner Bumeder (CSU) in einer Erklärung.
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