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Mordprozess in Traunstein

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Muslim ersticht konvertierte Frau: Urteil erwartet

Die Tat sei einer Hinrichtung gleichgekommen, sagt die Anklage. Der Verteidiger verweist auf die von Gewalt geprägte Kindheit des Angeklagten. Nun muss das Gericht über die Strafe für den Muslim entscheiden, der in Prien eine Konvertitin erstach.

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Das Landgericht im oberbayerischen Traunstein will heute um 10.00 Uhr sein Urteil gegen einen Muslim sprechen, der eine zum Christentum übergetretene Muslima getötet hat.

Erstochen vor den Augen der Kinder

Der Mann hatte die 38 Jahre alte Frau im April 2017 in Prien am Chiemsee (Lkr. Rosenheim) vor den Augen ihrer beiden fünf und elf Jahre alten Söhne erstochen. Täter und Opfer stammen aus Afghanistan und kannten sich flüchtig. Der inzwischen 30-Jährige war an einem Supermarkt mit einem Messer auf die Frau losgegangen. Sie starb noch auf dem Weg ins Krankenhaus. Der Angreifer konnte von einem zufällig anwesenden Polizisten und mehreren Passanten überwältigt werden.

Anklage: Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen

Staatsanwalt Oliver Mößner hatte lebenslange Haft verlangt. Die Tat sei einer Hinrichtung gleichgekommen, sagte er in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen gehandelt - er habe die Frau wegen ihrer Religionszugehörigkeit getötet. Mößner beantragte deshalb zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Wenn das Gericht dem folgt, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. In aller Regel müssen Verurteilte bei besonderer Schwere der Schuld länger als 15 Jahre im Gefängnis bleiben. 

Verteidiger: Von klein auf mit Gewalt konfroniert

Verteidiger Harald Baumgärtl beantragte hingegen in seinem Plädoyer, auf die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld zu verzichten. Er begründete dies unter anderem mit der "ganz außergewöhnlichen Lebenssituation" des Angeklagten. Der rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber sei in seiner Heimatregion "von klein auf mit Gewalt, Blut und Tod" konfrontiert gewesen. In seinem Schlusswort hatte sich der Angeklagte bei den Hinterbliebenen entschuldigt. Ihm sei "bis heute nicht klar, wie es zu der Tat kommen konnte".