Das Amtsgericht München hat eine achtfache Mutter zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Frau und drei ihrer Kinder hatten in einem Münchner Supermarkt ihren Einkaufswagen mit Waren im Gesamtwert von etwa 150 Euro gefüllt - darunter ein Staubsauger, Lebensmittel, Haushaltsartikel und Kosmetika.
Mutter versucht im Supermarkt zu flüchten
Anschließend ging die Mutter mit einem Kind an die Kasse, um Flaschenpfand-Bons einzulösen. Währenddessen schoben die beiden anderen Kinder – beide unter 14 Jahre alt und somit schuldunfähig - den Einkaufswagen am Kassenbereich vorbei zum Auto auf den Parkplatz. Als die Frau darauf angesprochen wurde, versuchte sie zu flüchten.
Das Amtsgericht München hielt der Mutter zugute, dass sie ein Geständnis abgelegt hat und in einer schwierigen finanziellen Lage war. Allerdings war die achtfache Mutter bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft. Zudem wurde ihr zur Last gelegt, dass sie für die Tat im Supermarkt ihre Kinder eingespannt hatte. Nach Ansicht des Richters reicht eine Warnung nicht mehr. Er hat die achtmonatige Haftstrafe deshalb nicht zur Bewährung ausgesetzt.
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