Braunfels fühlt sich in der Vorauswahl falsch bewertet. Der Architekt beruft sich auf intransparente Auswahlkriterien, die Willkür ermöglichten. Dies jedoch hätte er vor dem Einreichen seiner Bewerbung rügen müssen, stellte das Gericht klar. Wie gefordert hatte Braunfels drei Referenzprojekte zur Begutachtung eingereicht. Diese wurden nach einem Punktesystem bewertet – nur Kandidaten mit den besten Bewertungen kamen weiter. Braunfels war nicht darunter.
Braunfels kann nicht punkten
Stephan Braunfels hat in München die Pinakothek der Moderne und Gebäude im Regierungsviertel in Berlin entworfen. Genau diese Gebäude erhielten in der Vorauswahl zum Architektenwettbewerb für den neuen Konzertsaal in München nicht die volle Punktzahl. Die Vergabekammer Südbayern, die bereits mit den Beschwerden des Architekten befasst war, hatte Braunfels zunächst teilweise Recht gegeben und eine Neubewertung seiner Bewerbung veranlasst.
Nachdem die Punktzahl der Nachprüfung erneut nicht ausreichte, um sich für den Wettbewerb zu qualifizieren, stellte Braunfels einen weiteren Nachprüfungsantrag. Diesen wies die Vergabekammer als unbegründet ab, woraufhin Braunfels Klage beim Oberlandesgericht einreichte.
Braunfels Klage verzögert Wettbewerb um Monate
Insgesamt wurden 35 Büros zum Architektenwettbewerb für den neuen Münchner Konzertsaal eingeladen. Sechs davon waren bereits im Vorfeld gesetzt. Bereits im März haben die Teilnehmer ihre Entwürfe eingereicht. Diese können jedoch erst von einer Jury bewertet werden, wenn im Fall Braunfels Rechtssicherheit herrscht. Der Wettbewerb hat sich durch den Rechtsstreit bereits um mehrere Monate verzögert.