Verkehrsschild mit Hinweis auf die Umweltzone an einer Ausfahrt des Mittleren Rings in München
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Verkehrsschild mit Hinweis auf die Umweltzone an einer Ausfahrt des Mittleren Rings in München

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Münchner Dieselfahrverbot: Stadtrat beschließt Ausnahme

Der Münchner Stadtrat hat eine Ausnahme beim Dieselfahrverbot beschlossen. Demnach wird die Brudermühlbrücke vom Verbot ausgenommen. Denn im Süden gibt es bei großem Verkehrsaufkommen kaum andere Möglichkeiten, die Isar zu überqueren.

Von 1. Februar an gilt in München ein zonales Dieselfahrverbot, das sich sowohl auf den Mittleren Ring als auch die Innenstadt erstreckt. Diesel der Schadstoffklasse Euro 4/IV dürfen dann weder auf der Münchner Stadtautobahn noch in die Innenstadt fahren.

Dieselfahrverbot ist Ergebnis eines Vergleichs

Das Münchner Dieselfahrverbot ist das Ergebnis eines außergerichtlichen Vergleichs, den die Stadt mit der Deutschen Umwelthilfe und dem Verkehrsclub Deutschland erzielt hat. Beide Verbände hatten die Landeshauptstadt verklagt, weil in München seit Jahren die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden.

Massive Folgen für Städte und Gemeinden um München

Da das Fahrverbot weit über München hinaus Auswirkungen hat, gab es viel Kritik an der Entscheidung. Anfang Dezember hatten bei der Vollversammlung des Regionalen Planungsverbandes München die Vertreter der Umlandkommunen darauf hingewiesen, dass ein Dieselfahrverbot massive Folgen für die Städte und Gemeinden um München hätte. Dies hätten jetzt zu Änderungen geführt, so Nikolaus Gradl, Verkehrspolitischer Sprecher der SPD im Münchner Stadtrat.

Neben der Ausnahme für die Brudermühlbrücke könnte es noch weitere Änderungen geben. Auf Antrag der SPD und der Grünen soll das städtische Umweltreferat prüfen, ob der Heckenstaller- und der Luise-Kieselbach-Tunnel nicht ebenfalls vom Dieselfahrverbot ausgenommen werden können. Ob die Ausnahmen kommen, ist allerdings noch ungewiss. Sowohl Umwelthilfe als auch Verkehrsclub müssen Änderungen erst zustimmen.

Ab 1. Februar 2023 gilt Fahrverbot für Dieselfahrzeuge

Das zonale Dieselfahrverbot, das sich sowohl auf den Mittleren Ring als auch die Innenstadt erstreckt, gilt in München vom 1. Februar 2023 an. Diesel der Schadstoffklasse Euro 4/IV dürfen dann weder auf der Münchner Stadtautobahn noch in die Innenstadt fahren. Werden die von der EU festgesetzten Stickstoffdioxid-Grenzwerte dann noch immer nicht eingehalten, gilt ab Oktober 2023 das Fahrverbot auch für Diesel der Schadstoffklasse Euro 5/V – unabhängig davon, ob Fahrzeuge beider Schadstoffklassen die grüne Plakette auf ihren Windschutzscheiben tragen.

Ausnahmen für Handwerker, Lieferdienste und Anwohner

Trotz des Fahrverbots gibt es aber bis auf Weiteres zahlreiche Ausnahmen: So können Handwerker, Lieferdienste, Menschen mit Behinderungen, Schichtdienstleistende und Anwohner auch mit älteren Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4/IV weiterhin in die Umweltzone fahren, müssen aber teilweise eine Sondererlaubnis beantragen. Sind die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid bis März 2024 noch immer nicht im grünen Bereich, werden manche Ausnahmen ungültig.

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