Das Verwaltungsgericht München hat die Eilanträge abgelehnt, mit denen zwei Restaurants das von der Stadt verhängte Alkohol-Ausschankverbot ab 22 Uhr kippen wollten. Das hat das Gericht am späten Donnerstagnachmittag mitgeteilt. Das Verbot gehört zu einer ganzen Reihe verschärfter Corona-Regeln, mit denen die Stadt München auf das erneute Überschreiten des Inzidenz-Grenzwerts 50 reagiert hatte.
Richter sehen Alkohol als zusätzliche Gefahr
Angesichts der aktuellen Infektionszahlen hält das Gericht das nächtliche Alkoholausschank- und Alkoholverkaufsverbot durchaus für verhältnismäßig. Auch beim Genuss von "Speisen unter Alkoholbegleitung" seien die "mit dem Konsum typischerweise einhergehenden Infektionsgefahren" nicht ausgeschlossen. Die Lautstärke von Gesprächen und das Gelächter würden ansteigen, so die Richter und die Gäste würden auch länger in einem Lokal bleiben. All das erhöhe gerade in der kalten Jahreszeit ohne ausreichende Belüftung die Ansteckungsgefahr.
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