Nach Überzeugung der Münchner Staatsanwaltschaft ist die 53-Jährige der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Über die Zahl und die Höhe der Tagessätze machte Oberstaatsanwältin Anne Leiding keine Angaben. Sollte die Autofahrerin die Strafe nicht akzeptieren, müsste sie sich vor Gericht verantworten.
Motorrad von hinten gerammt
Die 53-Jährige war am 2. April – einen Monat vor der Landratswahl – an der Autobahnausfahrt München-Neuherberg offenbar mit mehr als 100 Stundenkilometern von hinten in das Motorrad des Kommunalpolitikers gerast. Das Opfer trifft nach Überzeugung der Ermittlungsbehörde keine Schuld.
Der wiedergewählte Landrat ist nach seinem schweren Motorradunfall immer noch in Reha und wird sein Amt wohl erst im Herbst antreten können.