Ein Facebook-Nutzer muss sich in Bamberg vor Gericht verantworten. Er soll eine Morddrohung gegen Erzbischof Ludwig Schick ausgesprochen haben. Auf der Seite der AfD war zuvor ein Zitat des Bischofs verkürzt und somit verzerrt wiedergegeben worden.
Strafbefehl nicht akzeptiert
Nachdem der Facebook-Nutzer einen Strafbefehl nicht akzeptierte, kommt es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Anlass für den Kommentar auf der Seite der AfD Deutschland war ein Artikel mit der Überschrift "Kirche: Muslimischer Bundespräsident denkbar".
Beleidigung gegen Erzbischof
In einem Kommentar auf der Facebook-Seite der AfD Deutschland schrieb der Mann laut Staatsanwaltschaft im Oktober 2016: "Stell dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin!" Die Staatsanwaltschaft wertet die Äußerung als Beleidigung.
Podiumsdiskussion in Nürnberg
Im Herbst 2016 wurde Erzbischof Schick auf einer Podiumsdiskussion in Nürnberg gefragt, ob er sich vorstellen könne, dass ein Moslem Bundespräsident wird. Schick habe darauf geantwortet, dass er dafür derzeit keine gesellschaftliche Mehrheit sähe, so Bistumssprecher Harry Luck. Wenn dies aber geschehen würde, dann wäre es demokratisch zu akzeptieren. Alles andere würde dem Grundgesetz widersprechen, so Schick in Nürnberg.
Verkürzte Aussage
Aus der Äußerung des Erzbischofs hat die AfD auf ihrer Facebook-Seite die verkürzte Überschrift: "Kirche: Muslimischer Bundespräsident denkbar!" gemacht. In dem Artikel war außerdem ein Foto von Erzbischof Ludwig Schick mit dem Emblem "Halal" zu sehen. Der Facebook-Artikel hatte zu zahlreichen Beschimpfungen bis hin zu Morddrohungen gegen den Bamberger Erzbischof geführt.
Verfügung zurückgezogen
Der Erzbischof hatte zunächst einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die AfD Deutschland gestellt, diesen dann aber wieder zurückgezogen. Die AfD hatte den Facebook-Eintrag korrigiert.
Streit mit Stadt Bamberg
Im Streit um Morddrohungen gegen den Bamberger Erzbischof hatte die Alternative für Deutschland (AfD) einen gerichtlichen Teilerfolg vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht errungen: Die Stadt Bamberg darf – vorerst – nicht mehr behaupten, die Partei selbst habe zu kriminellen Handlungen gegen den Geistlichen aufgerufen.