"Kurz und knapp: Es war ein Mord mit Ansage", begann der Vorsitzende Richter Markus Bader die Begründung des Urteils. Die Bilder, die einem aufgrund der Tat in den Kopf schießen, erinnerten an einen Krimi, bei dem man einen 15-jährigen nicht zusehen lassen sollte, so der Richter.
Morddrohungen werden zu Mord
Nach sieben Verhandlungstagen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte seine 33 Jahre alte Ex-Frau mit "drei wuchtigen Messerangriffen gegen den Hals" im November vergangenen Jahres ermordet hatte, so der Vorsitzende Richter weiter. Um so ein Urteil zu verkünden, müsse man zwei Mal Luft holen, wenn man dieses Bild im Kopf habe. Danach sei sein Opfer verblutet, doch das habe dem Angeklagten nicht gereicht, er beschimpfte sie mit frauenverachtenden Worten.
"Das, was er angekündigt hat, hat er in die Tat umgesetzt", sagte der Richter. Der 43-Jährige habe immer wieder verlauten lassen, dass er seine Ex-Frau umbringen werde. Die Verteidigung tat dies als leere Drohungen ab, der Richter nicht: "Entweder man meint es ernst oder man hat nicht verdient, dass man sich mit so einem Menschen abgibt", der Angeklagte habe es ernst gemeint. Die Beziehung sei von Streit geprägt gewesen, zahlreiche Polizeieinsätze sprächen Bände. Einem Mithäftling habe er in der Untersuchungshaft gesagt: "Ich hätte es schon viel früher machen sollen."
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Lebenslange Haft: Tränen der Erleichterung
Während der hochemotionalen Verkündung des Urteils flossen im Gerichtssaal Tränen – Tränen der Erleichterung bei den Angehörigen der Getöteten im Publikum und auch bei ihrer Schwester, die als Nebenklägerin im Prozess auftrat. Ihr Anwalt sagte im BR24-Interview: "Ich denke die Hinterbliebenen und auch meine Mandantin als Schwester haben das Urteil sehr positiv aufgenommen. Sie haben an den Folgen dieser schrecklichen Tat immer noch zu leiden und ich denke, dass dieses Urteil heute ein erster Schritt war, um emotional auch aufzuarbeiten."
In seinem emotionalen Plädoyer hatte Rechtsanwalt Schmitt dem Angeklagten versichert:
"Sie haben Ihrer Ex-Frau das Leben genommen, ihre Würde können Sie ihr nicht nehmen." Benjamin Schmitt, Anwalt der Nebenklage
Laut Schmitt habe der Angeklagte während seiner eigenen Einlassungen versucht, seine Ex-Frau zu diskreditieren. So stufte der Anwalt das eigentliche Geständnis des Angeklagten stark herunter. Das was der 43-Jährige schilderte, sei höchstens das Geständnis einer fahrlässigen Tötung gewesen, nicht das eines Totschlags. Der Angeklagte hatte behauptet, dass er kurz nach Beginn der körperlichen Auseinandersetzung mit der Getöteten einen "Blackout" hatte, sich nicht an die Tat erinnern könnte. Dem schenkte weder der Anwalt der Nebenklage noch der Vorsitzende Richter Glauben.
Härteste Strafe des deutschen Gesetzes
Das deutsche Gesetz kennt keine härtere Strafe: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Das bedeutet, dass der Angeklagte nach 15 Jahren Haftverbüßung mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht darauf hoffen kann, seine Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt zu sehen. Der Vorsitzende Richter Markus Bader erklärt das mit einem einfachen Satz: "Für einen voll schuldfähigen Mörder kennt das Gesetz keine andere Strafe." Und an der vollen Schuldfähigkeit sah das Gericht keine Zweifel.
Der Angeklagte hat laut Kammer seine Ex-Frau von der Erziehung der Kinder ausschließen wollen, indem er sie umbrachte. Und das nur, weil er meinte, sie sei keine richtige Mutter und Partnerin. Der Angeklagte habe sich zum Familien- und Scharfrichter aufgespielt, dafür müsse er in voller Härte büßen.
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