Mit einer kleinen Schaufel streut Landwirt Rudolf Heidrich Futter auf die Wiese. Sofort tummeln sich seine Hühner um ihn, auch ein Ziegenbock mischt ganz vorne mit und will was abhaben. Der mobile Hühnerstall bietet Platz für rund 1.000 Hühner. Alle paar Wochen wird ihr mobiles Zuhause um einige Meter versetzt. So haben die Tiere dann wieder eine grüne Wiese und der beanspruchte Teil des Felds kann sich regenerieren. Für Landwirt Heidrich eine ideale Lösung, eigentlich:
"Mir wär es wichtig: Vielleicht sieht doch der eine oder andere Politiker, was die für einen Blödsinn an Gesetzen machen. Der Verbraucher kann das nicht nachvollziehen und der Bauer erst recht nicht." Rudolf Heidrich, Landwirt
Anwohner verwundert
Das Problem: Das Landratsamt Starnberg verlangt eine Ausgleichszahlung von ihm, eine sogenannte Ersatzgeldzahlung in Höhe von 3.400 Euro.
Grund: Der etwa 17 Meter lange mobile Hühnerstall beanspruche bislang unversiegelten Grund in nicht unerheblichem Ausmaß und vor allem das Landschaftsbild werde beeinträchtigt. Eine Begründung, die einige Anwohner nicht nachvollziehen können. Sie fragen, ob es sich dabei um einen Witz handelt. Oder sie sagen, dass sie der Stall überhaupt nicht störe. Ein normaler Hühnerstall sei das eben.
Auch Landratsamt hält Stall für sinnvoll, aber ...
Das sieht das Landratsamt ein bisschen anders. Weil der Stall sich bewegt, kann der Landwirt als Ausgleich für die Baumaßnahme keine Sträucher und Bäume um den Stall pflanzen so wie sonst oft üblich. Stattdessen soll Heidrich eben eine Ausgleichszahlung leisten - und zwar an den Bayerischen Naturschutzfonds. Stefan Hinze ist der Fachbereichsleiter für Umweltschutz am Landratsamt Starnberg. Er hält den Stall für eine sinnvolle Maßnahme, aber:
"Stellen Sie sich vor, das Feld war vorher frei ohne Bebauung, jetzt plötzlich kommt ein Hühnerstall drauf, egal ob ortsfest oder mobil. Es ist ein gewisser Fremdkörper da. Und der stört das Landschaftsbild in gewisser Weise. Und genau das ist der Grundsatz nach dem das Bundesnaturschutzgesetz verlangt: Wenn etwas Fremdartiges da ist, was sich nicht ohne Weiteres in die Natur und Landschaft einfügt, dann ist entsprechend ein Ausgleich oder Ersatz zu leisten." Stefan Hinze, Fachbereichsleiter für Umweltschutz am Landratsamt Starnberg
Noch dazu sei laut Hinze die Höhe der Ausgleichskosten vergleichsweise gering angesetzt. Trotzdem: Landwirt Rudolf Heidrich sieht nicht ein, dass er für den mobilen Hühnerstall einen Ausgleich zahlen soll: Ich denke, es ist eine Bereicherung des Landschaftsbildes, ganz klar, aus meiner Überzeugung." Deshalb hat er auch bereits Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht.