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Auto der schwer verletzten Notärztin am Tatort in Ottobrunn, umstehende Polizeibeamte

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Verletzte Notärztin in Ottobrunn: Polizei widerspricht Gerüchten

Verletzte Notärztin in Ottobrunn: Polizei widerspricht Gerüchten

Der Mann, der am Freitagabend in Ottobrunn bei München eine Notärztin durch einen Flaschenwurf schwer verletzt haben soll, ist vermutlich angetrunken gewesen, aber nicht schwer betrunken. Über neue Details zu dem Fall berichtet Henning Pfeifer.

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Ein Atemalkoholwert von rund 0,5 Promille wurde nach der Tat bei dem 20-jährigen Eritreer festgestellt, wie die Polizei mitteilte. Außerdem wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Der im Blut gemessene Wert, der für das Strafverfahren relevant ist, liegt noch nicht vor.

Polizei widerspricht Gerüchten

Die Polizei wies heute Gerüchte zurück, die Festnahme des Mannes sei durch mehrere Personen behindert worden. Aktuelle Informationen zum Gesundheitszustand der verletzten Ärztin liegen nicht vor. Wie berichtet, soll der Eritreer in Ottobrunn bei München eine volle Whiskyflasche aus etwa einem Meter Entfernung gegen die Seitenscheibe eines stehenden Notarzteinsatzfahrzeugs geworfen haben.

Notärztin von Flasche im Gesicht getroffen

Die Flasche durchschlug die Scheibe und traf die 46-Jährige im Gesicht. Die Ärztin erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Kieferbruch, Schnittverletzungen und verlor mehrere Zähne. Der Rettungssanitäter auf dem Fahrersitz wurde durch umherfliegende Splitter an einem Auge verletzt.

Schlägerei bereits zuvor

Der 20-Jährige hatte laut Polizei zuvor in einer Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwei Betreuerinnen mit der Faust geschlagen, als diese den Konsum von Alkohol unterbinden wollten. Daraufhin verließen der Eritreer und ein 17-jähriger Äthiopier das Haus. Wenige Hundert Meter entfernt kamen sie an einem Altenheim vorbei. Dort war gerade der Notarztwagen vorgefahren. Der 17-Jährige, der sich passiv verhalten hatte, wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann forderte eine harte Bestrafung des Täters und eine rasche Abschiebung.