Die Silhouetten einer Justizia-Statue und einer Kirche
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Der Missbrauchstäter und ehemalige Priester Peter H. muss vor dem Landgericht Traunstein persönlich erscheinen. Das ordnete das Landgericht an.

    Verfahren gegen pädophilen Ex-Priester beginnt in Traunstein

    Am 28. März beginnt am Landgericht Traunstein das Verfahren gegen den Ex-Priester und Missbrauchstäter Peter H.. Er muss persönlich erscheinen oder einen Anwalt schicken. Auch eine Vertretung des Erzbistums München und Freising muss kommen.

    Der pädophile Sexualstraftäter und ehemalige Priester Peter H., der mutmaßlich mehrere Jungen auch in Garching an der Alz sexuell missbraucht haben soll, muss am 28. März vor dem Landgericht Traunstein persönlich erscheinen. Das hat das Landgericht Traunstein angeordnet. Hintergrund ist die Zivilklage eines der Betroffenen.

    Ex-Priester Peter H. und Erbistum München geladen

    In einem Schreiben des Landgerichts Traunstein, das dem Redaktionsnetzwerk CORRECTIV, dem Bayerischen Rundfunk und der Wochenzeitung "Die Zeit" vorliegt, fordert das Gericht neben dem pädokriminellen Ex-Priester H. auch einen "Vertreter" der Erzdiözese München und Freising auf, nach Traunstein zu kommen. Weder Kardinal Friedrich Wetter noch der Rechtsnachfolger des verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. sind zu diesem Termin geladen. Wetter hatte wegen der Amtshaftung durch das Erzbistum für sich eine Klageabweisung beantragt. Benedikts Anwälte hatten eine Aussetzung beantragt, bis ein Rechtsnachfolger gefunden sei.

    Fall H. steht beispielhaft für Umgang mit Missbrauchstätern

    Der Fall H. sorgte deutschlandweit für besonderes Aufsehen, weil er nahezu beispielhaft steht für den Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchstätern: Die Übergriffe an mindestens 29 Buben wurden jahrzehntelang gedeckt, obwohl die Pädophilie des Priesters seit Ende der 1970er-Jahre im Bistum Essen aktenkundig war. Statt ihn zu suspendieren, schickte die Essener Bistumsleitung Peter H. 1980 zur Therapie nach München. Dort wurde er an mehrere Orte in Oberbayern versetzt.

    Erzbischof bei dem Wechsel von H. nach München war damals Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI. Er nahm an einer Sitzung teil, in der über diese Frage beraten wurde. Dass er von der Vorgeschichte des damaligen Priesters wusste, bestritt Benedikt XVI. bis zuletzt; ebenso, dass er davon Kenntnis hatte, dass H. erneut in der Seelsorge eingesetzt wurde.

    Missbrauchsfälle sind strafrechtlich schon verjährt

    1986 verurteilte ihn das Amtsgericht Ebersberg wegen sexuellen Missbrauchs von minderjährigen Buben. Doch Peter H. wurde erneut nur versetzt, dieses Mal nach Garching an der Alz. Damals war bereits Friedrich Wetter Erzbischof von München und Freising. Als 2010 zahlreiche Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche öffentlich wurden, sorgte auch der Fall H. für Entrüstung.

    Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, können also in einem Strafrechtsprozess nicht mehr aufgearbeitet werden. Der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz hat nun aber für ein mutmaßliches Opfer von Peter H. zivilrechtlich eine Feststellungsklage eingereicht und fordert Schadensersatz. Die Zivilklage richtete sich gegen den ehemaligen Priester, das Erzbistum München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, aber auch gegen den mittlerweile verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. beziehungsweise gegen dessen Rechtsnachfolger.

    Peter H. könnte auch einen Anwalt vor Gericht schicken

    Ende Januar hatte das Erzbistum München und Freising mitgeteilt: Man verzichte darauf, sich in dem Prozess auf die Verjährung der Taten zu berufen. Das Erzbistum signalisierte damit, eine angemessene Lösung für Schmerzensgeld und Schadenersatz finden zu wollen.

    Obwohl das Landgericht Traunstein das "persönliche Erscheinen" von Peter H. angeordnet hat, ist noch ist nicht klar, ob der mittlerweile 76-Jährige auch tatsächlich vor Gericht erscheinen wird. Er könnte zum Beispiel seinen Rechtsanwalt schicken. "Ich erwarte, dass ein ehemaliger Fußsoldat Gottes den Mut aufbringt, dem Kläger in die Augen zu sehen", sagte der Klägeranwalt Andreas Schulz.

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