Ein 38-jähriger Mann aus Bayern, der als Kind von dem katholischen Priester Peter H. missbraucht wurde, will nun vor dem Landgericht Traunstein klagen. Die Klageschrift, die dem Bayerischen Rundfunk, dem Recherchezentrum Correctiv und der Wochenzeitung DIE ZEIT vorliegt, richtet sich nicht nur gegen den Täter, sondern auch gegen das Erzbistum München und Freising sowie zwei ehemalige Erzbischöfe, den emeritierten Papst Benedikt XVI. und seinen Nachfolger, Kardinal Friedrich Wetter.
Mit zwölf Jahren von Peter H. missbraucht
Julian Schwarz will Gerechtigkeit - für sich und andere Missbrauchsopfer. Bei solchen Taten dürfe es keine Verjährung geben, meint er. "Das ist ja seelischer Mord", sagt Julian Schwarz. "Kinder tragen das ihr ganzes Leben in sich." Deshalb habe er jetzt Klage beim Landgericht Traunstein eingereicht, gegen den Täter, das Erzbistum München und auch den ehemaligen Papst.
Julian Schwarz war zwölf Jahre alt, als sein Gemeindepfarrer ihm Pornos zeigte und ihn sexuell missbrauchte. Julian Schwarz ist nicht der richtige Name des heute 38-Jährigen. Er will anonym bleiben. Nach dem Missbrauch ist in seinem Leben viel schief gelaufen. Dabei hatte Julian damals genau das Richtige getan und sich nach dem Missbrauch seiner Mutter anvertraut: Doch die glaubte ihrem Sohn nicht, was er über den Pfarrer erzählte. "Der Pfarrer hat die ganze Gemeinde ziemlich eingelullt und hat sich sehr gut verkauft", sagt Julian. Und ein Pfarrer arbeite ja immerhin für die Kirche, deshalb würde der "sowas" nicht machen. Das sei damals die einhellige Meinung gewesen.
"Es sind Fälle, die eigentlich hätten verhindert werden können."
Nach dem Missbrauch rutscht Julian ab, wird in der Schule schlechter und haut von zu Hause ab. Er konsumiert harte Drogen. 2010 wird erstmals öffentlich, dass der Pfarrer von Garching an der Alz und Engelsberg, Peter H., bereits wegen pädophiler Übergriffe im Erzbistum München und Freising aktenkundig war und trotzdem immer wieder in der Gemeindeseelsorge mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt wurde. Auch Julian Schwarz hört davon. "Es sind mehrere Fälle, nicht nur ich, sondern zahlreiche Fälle, die eigentlich hätten verhindert werden können", ist er überzeugt.
Er meldet sich 2010 bei der Staatsanwaltschaft, stellt Strafanzeige. Aber die Ermittlungen werden eingestellt - die Taten sind längst verjährt. Doch jetzt glaubt Julian Schwarz' Anwalt, der Berliner Strafrechtler Andreas Schulz, einen Weg über das Zivilrecht gefunden zu haben, um den Fall seines Mandanten doch noch vor ein weltliches Gericht zu bringen. Konkret hat er beim Landgericht Traunstein eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht.
Gericht soll rückwirkend Unrecht feststellen
Das Gericht soll rückwirkend prüfen, ob der Täter und die für seinen Einsatz im Erzbistum Verantwortlichen verpflichtet seien, seinem Mandanten den Schaden zu ersetzen, der ihm durch den sexuellen Missbrauch entstanden sei. "Es geht dem Kläger nicht primär um Geld, sondern es geht ihm um die Feststellung, dass das, was geschehen ist, Unrecht war", sagt Andreas Schulz. Wie und in welcher Höhe dann am Ende entschädigt wird, das sei eine ganz andere Frage.
Bisher mussten sich Opfer, deren Missbrauchsfälle verjährt waren, für die Anerkennung ihres Leids an die Organisation der Täter, an die Kirche wenden. In der Klage, die dem BR, der ZEIT und Correctiv vorliegt, werden nun auch Kirchenvertreter im Hinblick auf eine mögliche Mitverantwortung beklagt. Opferanwalt Schulz sieht beim sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche eine institutionelle Verantwortung: "Das ist eine gesamtschuldnerische Haftung von allen Beteiligten, die an dem Vorgang beteiligtgewesen sind."
Missbrauchsgutachten sieht Ex-Papst in Verantwortung
Die Klage beruft sich in dieser Argumentation auf das jüngste Missbrauchsgutachten der Münchner Anwaltskanzlei WSW und darüber hinaus auf ein kirchengerichtliches Urteil im Fall Peter H. In diesem Dekret von 2016 heißt es, dass die ehemaligen Erzbischöfe Friedrich Wetter und zuvor Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt, über die Pädophilie des Priesters Peter H. informiert gewesen seien. Benedikt XVI. bestreitet das bis heute. Nimmt das Traunsteiner Landgericht die Klage an, könnte der Sachverhalt neu aufgerollt werden.
Als ein juristisch heikles Konstrukt, das zunächst wenig aussichtsreich erscheine, bewertet der Münchner Rechtswissenschaftler Andreas Spickhoff die Klage. Er ist Professor für Bürgerliches Recht an der LMU München. Dennoch sieht er eine Chance: "Die einzige Möglichkeit, die besteht, läge darin, dass die Kirche als Verantwortliche, als Organisationsverantwortliche gegebenenfalls auf die Verjährungseinrede verzichtet. Dann wäre es möglich, dass sogar in einem ordentlichen Gerichtsverfahren die Schadensersatzforderungen Betroffener noch einmal voll geprüft werden könnten", sagt Andreas Spickhoff.
Bisher kein Anspruch auf Feststellung ihres Schadens
Das bedeutet: Missbrauchsopfer wie Julian Schwarz haben zwar einen Anspruch auf Feststellung ihres Schadens, aber nur solange die angeklagten Kirchenvertreter nicht sagen: Der Fall ist verjährt. "Das kann man tun, das muss man aber nicht tun. Ich weiß aus anderen Zusammenhängen, dass gelegentlich aus politischen, ethischen, moralischen Gründen die Verjährungseinrede nicht erhoben wird, damit das Opfer den Anspruch, der besteht, eben dann auch ersetzt bekommt", so der Jura-Professor.
Und das ist genau die Möglichkeit, auf die der Opferanwalt Andreas Schulz setzt, zumal sogar das Kirchenrecht zulasse, die Verjährung für Missbrauchsfälle aufzuheben. "Diese Klage hat ein strategisches Ziel: Die Kirche muss sich positionieren, ob sie sich rein formal verteidigt, in einem Zivilprozess, indem sie zum Beispiel die Einrede der Verjährung erhebt oder ob sie sich zu ihrer historischen und moralischen Verantwortung und Schuld stellt."
Dazu scheint zumindest der ehemalige Erzbischof von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, bereit. In einer ersten Reaktion kündigte er gegenüber Correctiv, der ZEIT und dem BR an, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen. Ein Sprecher des erzbischöflichen Ordinariats München bat um Verständnis, "dass sich die Erzdiözese München und Freising nicht zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren äußert". Der emeritierte Papst ließ eine Anfrage bis zum Redaktionsschluss ebenso unbeantwortet, wie der ehemalige Priester Peter H.
Sie interessieren sich für Themen rund um Religion, Kirche, Spiritualität und ethische Fragestellungen? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter. Jeden Freitag die wichtigsten Meldungen der Woche direkt in Ihr Postfach. Hier geht's zur Anmeldung.