Aus Wertschätzung für die bayerische Sprache und Mundart in all ihrer Vielfalt legen Münchner Plattenfirma und Lenggrieser T-Shirt-Hersteller ihren Urheberrechtsstreit bei
"Mir langts": Rechtsstreit um bayerischen Spruch beendet
Es hatte nach einem langwierigen Streit ausgesehen zwischen einer Münchner Plattenfirma und einem T-Shirt-Hersteller aus Lenggries. Im Mittelpunkt ein bayerischer Spruch und die Frage, wer ihn erfunden hat. Jetzt haben sie sich überraschend geeinigt.
"Mir langts, dass i woas, dass i kannt, wenn i woin dad." Ist dieser Spruch erst 2008 mit einem Lied der Kabarettistin Martina Schwarzmann bekannt geworden? Diese Meinung vertritt ihre Plattenfirma und hatte deshalb einen Online-Händler aus Lenggries verklagt. Dieser hatte den Spruch auf T-Shirts gedruckt und argumentiert, es sei eine alt bekannte Redewendung. Der Streit ist jetzt beigelegt.
Einigung als Zeichen der Wertschätzung der bayerischen Sprache
Die beiden Parteien haben sich darauf verständigt, auf die Klärung der urheberrechtlichen Fragen zu verzichten. Das steht in einer Mitteilung der auf das Marken- und Urheberrecht spezialisierten 33. Zivilkammer des Landgerichts München I. Mit der gütlichen Einigung, heißt es, wollen sie ihre Wertschätzung für die bayerische Sprache und Mundart in all ihrer Vielfalt zum Ausdruck bringen.
"Mir langts...": Die Kabarettistin Martina Schwarzmann hat den Spruch 2008 bekannt gemacht, argumentiert ihre Plattenfirma.
Teil der Erlöse an gemeinnützigen oberbayerischen Radiosender
Der Vergleich beinhaltet, dass die Plattenfirma keine Einwände mehr erhebt, wenn das Lenggrieser Unternehmen Produkte mit dem Spruch herstellt und vertreibt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Online-Händler, einen Teil der künftigen Erlöse an einen gemeinnützigen oberbayerischen Radiosender zu spenden. Auf diese Weise sollen bayerische Nachwuchsmusiker gefördert werden.