Das Kontrollteam des Hauptzollamtes Augsburg bei der Einsatzbesprechung.
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Das Kontrollteam des Hauptzollamtes Augsburg bei der Einsatzbesprechung.

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Bundesweite Kontrollen: Halten Betriebe den Mindestlohn ein?

Bundesweit haben Zollbeamte in zufällig ausgewählten Betrieben kontrolliert, ob diese den aktuellen Mindestlohn an ihre Beschäftigten auszahlen. In Augsburg stieß das Hauptzollamt auf Unregelmäßigkeiten und ermittelt nun gegen mehrere Betriebe.

Zwölf Euro die Stunde: Das ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Doch halten die Betriebe diesen Mindestlohn auch ein? Das hat der Zoll am Donnerstag bei einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle überprüft - und ist dabei auch auf Unregelmäßigkeiten gestoßen.

Zollbeamte tragen schutzsichere Westen

Beispiel Hauptzollamt Augsburg (HZA): Das ist zuständig für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben sowie Teile von Oberbayern. 107 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Augsburg sind am Donnerstag im Raum Lindau, Augsburg, Kempten und Ingolstadt unterwegs.

Einsatzbesprechung auf einem Parkplatz in der Augsburger Innenstadt: Michael Weihmayr vom Hauptzollamt Augsburg klärt mit seinem Team den Ablauf der nächsten Stunden. Klar ist nur: Es wird ein langer Tag für die Zollbeamten werden. Die Stimmung ist hochkonzentriert: "Wir können zu Beginn nicht sagen, welche Personen uns erwarten und wie sie auf uns reagieren", sagt Michael Weihmayr. "Deswegen tragen wir auch eine Waffe, Reizstoffsprühgerät und eine schusssichere Weste." 

Zoll kontrolliert Einhaltung des Mindestlohns

Der erste Betrieb, der kontrolliert wird, ist eine Kfz-Werkstatt. Die Beamten treten freundlich im Ton auf, aber bestimmt. Sie überprüfen die Personalien der Mitarbeiter. Draußen im grauen Kleinbus steht die entsprechende Technik parat, um Ausweise gleich einzulesen und im Melderegister abgleichen zu lassen. In diesem Betrieb ist alles in Ordnung.

Es geht weiter zum nächsten Kontrollpunkt auf der Liste der Ermittler, eine Waschanlage, auch dieser Betrieb wurde zufällig ausgewählt. Vor Ort müssen sich die Beamten erst einmal ein Bild machen und den Verantwortlichen finden. Die Zollbeamten befragen alle Mitarbeiter einzeln und versuchen herauszufinden, ob die Arbeitsbedingungen stimmen, ob Steuern und Sozialabgaben abgeführt und die Arbeitsvorschriften eingehalten werden.

Auch hier schein alles in Ordnung zu sein, die Hauptarbeit, die genaue Überprüfung aller Daten und Geschäftsunterlagen, die erfolgt später im Büro. Die Ermittler wissen in der Regel aber schnell, wo alles in Ordnung ist oder wo sie tiefer graben müssen: "Natürlich entwickelt man ein Gespür dafür, wie Leute einem gegenüber auftreten. Ob sie was zu verheimlichen haben oder ob sie wirklich offen sind. Da merkt man schon, wo die Reise hingeht", sagt Zollbeamter Michael Weihmayr.

Gegen mehrere Betriebe wird jetzt ermittelt

Das Hauptzollamt Augsburg hat bei den Kontrollen verschiedene Branchen im Blick, die Baubranche, der Gaststätten- und Hotelsektor, Friseurbetriebe oder die KFZ-Branche. Am Donnerstag kontrollieren die Beamten mehr als 140 Arbeitgeber. Die bisherige Bilanz: Knapp 60 Firmen müssen genauer unter die Lupe genommen werden. Gegen drei Betriebe wurde noch vor Ort ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, ein weiteres wegen eines Mindestlohnverstoßes. Nun schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Im vergangenen Jahr hatte das Hauptzollamt Augsburg über 3.100 Strafverfahren und über 1.000 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Der festgestellte Schaden wegen Schwarzarbeit liegt laut Hauptzollamt bei knapp 105 Millionen Euro.

Zoll überprüft bundesweit mehr als 4.000 Betriebe

Bundesweit waren am Donnerstag insgesamt mehr als 3.400 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz. Dabei wurden über 4.000 Arbeitgeber überprüft und mehr als 10.000 Beschäftigte vor Ort zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt, teilt der Zoll mit. Nach den ersten Auswertungen hätten sich in bereits rund 1.200 Fällen erste Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten ergeben.

Mindestlohn: Unterschreitungen unzulässig

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind laut Zoll unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

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