Über ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse ist dem Würzburger Mieterverein im gesamten Stadtgebiet kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Mieter die Maßnahme auch tatsächlich bemüht hätte. Für den Juristen Edgar Hein vom Würzburger Mieterverein ist der Fall klar: Es fehlt an einem Mietspiegel, einer Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete.
"Ein Mietspiegel ist die Hauptvoraussetzung, dass die Mietpreisbremse überhaupt greifen kann. Und daran hapert es leider in Würzburg, weil sich die Stadt nicht dazu durchringt, einen Mietspiegel zu erlassen." Edgar Hein, Jurist beim Würzburger Mieterverein
Mieter müssten Gutachten bezahlen
Anders als etwa Aschaffenburg will die Stadt Würzburg bisher keinen Mietspiegel erstellen lassen. Auf Nachfrage heißt es von der Stadt, die Kosten für einen solchen Mietspiegel seien zu hoch. Die Folge: wollen Mieter überteuerte Quadratmeterpreise nachweisen, müssen sie eigenständig einen Sachverständigen mit der Erhebung beauftragen. Doch Kosten von 1.000 Euro und mehr für Gutachten schrecken ab.
Die Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um den Anstieg der Mietpreise auf angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen. Seitdem darf die Miete bei Neuvermietungen nur maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Für neu gebaute Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet werden, gilt die Mietpreisbremse nicht. Auch umfassend modernisierte Wohnungen sind für drei Jahre ausgenommen. Eine verbindliche Definition für eine "umfassend renovierte" Wohnung gibt es aber nicht.